Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Berlin! am 21.06.2020, 15:04 Uhr

Kann man so nicht sagen

Es fehlen einige Angaben, ob das abschließend zu sagen.

Aber "abgeschlossener Garten" ist ein Garten, der zur alleinigen Nutzung eines Meters oder zur alleinigen Nutzung aller Mieter ist. Also ohne, das Wohnungsamt- oder Hausfremde Zugang haben.

Wie es bei Euch ist, kann man aber nur in Zusammenhang mit dem Mietvertrag sagen.
Auch die Überprüfung einer Mieterhöhung ist nicht so ganz einfach, dafür braucht es schon etwas Erfahrung und Wissen. Also Respekt, wenn Du das selbst überprüfen kannst. Dann wundert mich aber die Frage...

Also vielleicht doch besser mal zum Mieterverein gehen.

 
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