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Geschrieben von Glory1 am 10.01.2020, 19:04 Uhr

Kündigung und Urlaubsanspruch

Hallo hallo

Ich hoffe so sehr,dass jemand von euch mir helfen kann?! Ich hoffe, ich drücke mich verständlich aus. Ich versuche es mal...

Ich habe 18 Tage Urlaub im Jahr ( arbeite nur 18 Stunden in der Wo) und die Sache ist die, dass ich Ende März kündigen möchte .
Anfang Mai, wäre ich dann raus... Jetzt meine Frage: verfallen meine 18 bzw zu dem Zeitpunkt,habe ich nur noch 15 Tage Urlaub dann komplett?? Und was ist mit meinen immerhin 20 Überstunden? Darf ich die ,wenn ich meine Kündigung Ende März abgebe, dann auch nicht mehr nehmen ??
Hab ich dann im April keinen Anspruch mehr auf meine verbleibenden Urlaubstage und Überstunden??
Im Arbeitsvertrag,steht diesbezüglich nur folgendes: " bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftet,wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt ,als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird."
Ich verstehe das leider nicht so richtig
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Danke schon mal !!

 
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