Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Caot am 21.03.2024, 7:15 Uhr

Kredtitkarten für die Kinder

Ist bei Minderjährigen auszuschließen. Da geht nur im Rahmen der Taschengeldverfügung ein nicht überziehbares Taschengeldkonto. Eine Debitkarte gibt es bei Älteren, oft aber nur aufladbar. Bei einer Kreditkarte muss man Einkommen nachweisen.

Was also wurde überzogen?

Wofür bürgte der Bruder?

Du kannst deine Sorgen nur beim Jugendamt melden. Mach einen Termin und berichte. Ich würde das persönlich und nicht anonym machen. Ob das allerdings ausreicht was Du da angibst, da hab ich persönlich Bedenken. Mich wundert, wenn die Vorgeschichte derart belastet ist, dass da noch kein Jugendamt drin ist. Meist kennen die ihre Familien, erst recht wenn da bei einer 15-jährigen schon eine Schwangerschaft festgestellt wurde.

Dem Grunde nach kann ich Dir aber nur raten Dich heraus zu halten. Dein Mann sollte sich von den Bürgschaften befreien.

 
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