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Geschrieben von Felica am 10.05.2019, 8:14 Uhr

Kinderzuschlag

Du beziehst doch aktuell ALG1 wie du selbst schreibst, hast aber gar nicht vor zu arbeiten sondern willst daheim bleiben wegen der Kinder. Das ist zum Schein. Den Voraussetzungen arbeitsfähig (wie sieht es mit Kinderbetreuung aus) und arbeitswillend liegen nicht vor. Glück gehabt das da niemand genauer hingeschaut hat.

Den Weg den du jetzt gehen willst, sprich Kinderzuschlag und Wohngeld ist der richtigere. Den hättest du direkt gehen sollen. Für ALG2 müsst ihr das eh erst prüfen lassen und zudem auch alles offen legen. Zudem auch unwahrscheinlich das die SB sagen, och kein Ding wenn sie daheim bleiben wollen obwohl sie es sich nicht leisten können, wir zahlen das gerne.

Magst du aus Unwissenheit gemacht haben, aber sauber ist es eben nicht. Also verstehe mein Hinweis nicht als Angriff, sondern als Rat für die Zukunft. Wie gesagt Glück gehabt wenn es nicht aufgeflogen ist. Hier werden Mütter die nach EZ ALG1 beziehen wollen gerne zur Überprüfung der Betreuungsmöglichkeiten in Maßnahmen gesteckt. Spätestens dann fliegt es eben sehr häufig aus das die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

 
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