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Geschrieben von Sternspinne am 03.07.2019, 16:02 Uhr

Handy nach dem Tod

Hallo an alle,

ich habe im Internet nichts wirklich Erhellendes gefunden.

Ich wüsste gerne, wie sieht es aus mit Privatsphäre nach dem Tod?

Darf man legalerweise an die SMS, Whatsapp, Mails etc des Partners gehen, wenn er gestorben ist?

Dass das vermutlich ein Großteil der Meschen macht, sei es aus Neugier, oder aus Interesse, was der Partner für Geheimnisse hatte, ist mir auch klar.
Und dass es wohl auch nur im Extremfall ein echter Fall für den Anwalt wäre, vermute ich auch.

Der Anlass ist folgender: mein Vater ist vor kurzem sehr plötzlich gestorben. Er ist kurz vor seinem Haus tot umgefallen.
Seine Frau hat offensichtlich sofort nach seinem Handy gegraben.
Schon eine Stunde später hat sie uns bzw. wollte sie uns eine (angeblich beleidigende) Nachricht zeigen, die der Freund meines Vaters an ihn geschickt hatte.
Mir ist es erst im Nachhinein aufgefallen, ich hatte an dem Abend eigentlich anderes im Kopf.

Es ist natürlich nur die Spitze des Eisberges, das soll hier aber nicht weiter interessieren.

Und nein, ich zerre auch keinen vor Gericht deswegen, aber mich interessiert tatsächlich, wie so etwas geregelt ist. Hört dieses Briefgeheimnis (?) mit dem Tod auf?
Über soziale Accounts wird ja manchmal gestritten, wem die nach dem Tod gehören, oder ob Eltern da Zugriff darauf haben dürfen.

Vor allem, sie liest das alles nicht nur, sie tritt es auch breit, leitet es weiter etc.
Und sein Handy ist immer noch immer wieder online.

 
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