Geschrieben von Sternenschnuppe am 09.07.2019, 22:52 Uhr |
Waren sie verheiratet?
Wenn nicht, dann ist es Erbmasse und geht sie nichts an.
Wenn verheiratet gehört es der Erbengemeinschaft und Du kannst es ihr durchaus untersagen und darauf bestehen, dass das Handy ausgestellt wird und verwahrt wird, bis das Erbe geklärt ist.
Im Zuge dessen auf Unterlassung bestehen.
Es gibt meine ich schon sowas wie Geheimnis auf Wort und Schrift oder so, beim Gucken wird keiner was machen, beim weiterleiten und veröffentlichen aber schon denke ich.
Da ihr eh einen Anwalt benötigt wegen dem Eisberg würde ich den das direkt fragen, was man dagegen machen kann.
Mein Beileid für Dich.
- Handy nach dem Tod - Sternspinne 03.07.19, 16:02
- Re: Handy nach dem Tod - lilly1211 03.07.19, 17:23
- Re: Handy nach dem Tod - Sternspinne 03.07.19, 20:28
- Re: Handy nach dem Tod - Mutti69 05.07.19, 8:31
- Re: Handy nach dem Tod - Sternspinne 05.07.19, 16:46
- Waren sie verheiratet? - Sternenschnuppe 09.07.19, 22:52
- Re: Handy nach dem Tod - lilly1211 03.07.19, 17:23
Nie wieder Elterngeld! Oder war es bei euch anders?
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