Geschrieben von icki am 13.03.2021, 11:53 Uhr |
Frage zur Riesterrente
Riesterverträge kann man wieder aufleben lassen.
Um die volle Zulage zu erhalten musst du 4% deines SV Vorjahresbruttos abzüglich aller Zulagen, einzahlen. Du kannst natürlich auch weniger einzahlen, erhälst dann anteilig die staatlichen Zulagen.
Bei einer Kündigung müssen alle Zulagen und Steuerermässigungen an den Staat zurückgezahlt werden.
- Frage zur Riesterrente - Harirosa 10.03.21, 13:38
- Re: Frage zur Riesterrente - ichunddu 10.03.21, 21:58
- Re: Frage zur Riesterrente - sarahT 11.03.21, 11:07
- Re: Frage zur Riesterrente - sara31 11.03.21, 15:50
- Re: Frage zur Riesterrente - icki 13.03.21, 11:53
- Re: Frage zur Riesterrente - MenschPapa 13.03.21, 14:44
- Re: Frage zur Riesterrente - J+L 08.04.21, 21:33
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