Geschrieben von LilaLaune123 am 20.04.2021, 19:38 Uhr |
Erbrecht Patchwork
Ja, es gibt das sogenannte Berliner Testament, bei dem die beiden Ehepartner sich gegenseitig als Erben einsetzen. Die Kinder könnten dann aber dennoch ihren Pflichtteil (die Hälfte von ihrem gesetzlichen Erbteil) einfordern.
Bei eurer Ausgangssituation wäre es auf jeden Fall sehr sinnvoll sich da mal beraten zu lassen.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Erbrecht Patchwork - Rosarot38 07.04.21, 18:56
- Re: Erbrecht Patchwork - Lotusblume84 07.04.21, 20:07
- Re: Erbrecht Patchwork - sarahT 09.04.21, 20:39
- Re: Erbrecht Patchwork - LilaLaune123 20.04.21, 19:38
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