Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Saarlandmami2 am 30.01.2021, 15:34 Uhr

Beschäftigungsverbot während Elternzeit und Teilzeitarbeit

Nein deine Bezüge fur die Teilzeitarbeit bekommst du ganz normal weiter. Keine Angst

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.