Geschrieben von Saarlandmami2 am 30.01.2021, 15:34 Uhr |
Beschäftigungsverbot während Elternzeit und Teilzeitarbeit
Nein deine Bezüge fur die Teilzeitarbeit bekommst du ganz normal weiter. Keine Angst
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- Beschäftigungsverbot während Elternzeit und Teilzeitarbeit - Amy27 29.01.21, 15:37
- Re: Beschäftigungsverbot während Elternzeit und Teilzeitarbeit - Saarlandmami2 30.01.21, 15:34
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