von Miamo am 16.12.2021, 17:44 Uhr |
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
https://www.rnd.de/politik/niedersachsen-gericht-kippt-2g-regelung-im-einzelhandel-V5R76MHB7JGFFBUC7DU4KS32WY.html
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von zwergchen1984 am 16.12.2021, 18:06 Uhr
https://www-rtl-de.cdn.ampproject.org/v/s/www.rtl.de/cms/gericht-weist-klage-von-woolworth-gegen-2g-regelung-im-einzelhandel-zurueck-4884926.html?amp_js_v=a6&_gsa=1&outputType=amp&usqp=mq331AQKKAFQArABIIACAw%3D%3D#aoh=16396739323045&referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com&_tf=Von%20%251%24s&share=https%3A%2F%2Fwww.rtl.de%2Fcms%2Fgericht-weist-klage-von-woolworth-gegen-2g-regelung-im-einzelhandel-zurueck-4884926.html
Dürfte noch interessant werden...
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von Briefkopf am 16.12.2021, 18:13 Uhr
Interessant daran ist die unterschiedliche Begründung:
OVG SH: Diese ließen keinen Zweifel daran, dass die 2G-Regelung geeignet sei, der Verbreitung von COVID-19 entgegenzuwirken und das Risiko schwerer Krankheitsverläufe zu reduzieren. Das Verwenden von FFP2-Schutzmasken und Plexiglasscheiben im Kassenbereich seien nicht gleich geeignete Mittel.
OVG Nds: "Zudem könnten die Kunden, wie in vielen anderen Alltagssituationen, auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Nach neueren Erkenntnissen dürften Atemschutzmasken dieses Schutzniveaus - eine in Betrieben und Einrichtungen des Einzelhandels durchaus durchzusetzende richtige Verwendung der Maske vorausgesetzt - das Infektionsrisiko derart absenken, dass es nahezu vernachlässigt werden könne."
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von bea+Michelle am 16.12.2021, 18:40 Uhr
Das ist total bescheuert.
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von zwergchen1984 am 16.12.2021, 18:57 Uhr
Woolworth klagt auch gerade im Saarland. Dort ist jedoch vor Weihnachten nicht mit einem Urteil zu rechnen. Auf die Begründung, egal wie das Urteil ausfällt, bin ich gespannt.
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von Miamo am 16.12.2021, 19:24 Uhr
Ich gehe davon aus, dass das Gericht an den Pranger gestellt wird und der jenige der das entschieden hat, diffamiert wird.
Vielleicht wurde er auf Querdenker Demos gesehen oder ist mit AFD Mitgliedern befreundet... Wer weiß, alles ist möglich und nichts unmöglich.
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von DK-Ursel am 16.12.2021, 19:34 Uhr
Vielleicht einfach nur ungeimpft?
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von Miamo am 16.12.2021, 19:35 Uhr
Noch fataler...
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von DK-Ursel am 16.12.2021, 19:35 Uhr
Ich habe als Begründung auch gehört, es sei eine Ungleichbehandlung.
Die sind aber ungleich:
geimpft - ungeimpft = nicht gleich.
Sovirel "Mathematik" kann sogar ICH noch.
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von Briefkopf am 16.12.2021, 20:15 Uhr
Nein, dies hat nichts mit geimpft oder ungeimpft zu tun.
"Die 2-G-Regelung im Einzelhandel in der konkreten Ausgestaltung nach § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 Corona-VO dürfte auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht zu vereinbaren sein. Nachvollziehbare sachliche Gründe dafür, dass beispielsweise zwar Gartenmarktgüter, Güter des Blumenhandels einschließlich der Güter des gärtnerischen Facheinzelhandels und Güter zur Reparatur und Instandhaltung von Elektronikgeräten zu den von der 2-G-Regelung ausgenommenen "Gütern des täglichen Bedarfs oder zur Grundversorgung der Bevölkerung" gezählt würden, aber Baumärkte uneingeschränkt der 2-G-Regelung unterworfen blieben, seien nicht erkennbar."
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von Briefkopf am 16.12.2021, 20:22 Uhr
Dies hat der 13. Senat entschieden und keine einzelne Person.
Das OVG Lüneburg hat schon häufiger bei seinen Entscheidungen die nicht nachvollziehbaren Ausnahmeregelungen bemängelt.
Und wenn die Landesregierung bei der Klageerwiderung nicht substantiiert genug die wissenschaftlichen Grundsätze vorträgt, ist sie selber Schuld.
Warum sollte das Gericht an den Pranger gestellt werden? Sie haben doch juristisch einwandfrei gearbeitet. Es ist nicht das erste Mal, dass das OVG Lüneburg handwerkliche Fehler in der Corona Verordnung des Landes feststellt.
Unsinn
Antwort von Berlin! am 16.12.2021, 20:33 Uhr
So ein Blödsinn.
Das du sowas ernsthaft glaubst liegt nur daran, dass Du keine Ahnung davon hast, wie solche Urteile zustande kommen.
Spoiler: ich habe auch null Lust, es Dir zu erklären und verweise auf Matthäus 7, Vers 6.
Re: Unsinn
Antwort von Miamo am 16.12.2021, 20:54 Uhr
Warum so aggressiv? Mit Sarkasmus hast du es nicht so, gel? "Ihr" springt auch völlig unreflektiert über jedes Stöckchen, was man hoch hält
Aber zurück zum eigentlichen Thema. Mittlerweile überlegen andere Bundesländer diese Regelung ebenfalls zu kippen.
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von Hannah80 am 16.12.2021, 20:59 Uhr
Man darf gespannt sein. Für das Weihnachtsgeschäft dieses Jahr würde es hier aber eh zu spät kommen.
Ich hätte mir sehr gewünscht es ist anders aber für Region hier ist es eine Katastrophe. Sowohl für Einzelhandel als auch Gastro. Alles ist leer. Die Geschäfte machen teilweise schon 1-2h früher zu. Und das vor Weihnachten wo normalerweise der Bär steppt. Wir haben schon auch grössere Ketten in der Stadt aber eben auch viele kleinere inhabergeführte Geschäfte. Die tun mir schon sehr leid.
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von Miamo am 16.12.2021, 21:09 Uhr
Vor einer Woche korrigierten die Lüneburger Richter die 2G-plus-Vorschrift für Friseurbesuche und andere Dienstleistungen, jetzt haben sie die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt.
Und die Begründung des Urteils ist deutlich überzeugender als viele Rechtsnormen der Verordnung: nicht notwendig, nicht erforderlich, nicht nachvollziehbar. Man möchte der Landesregierung fast schon raten, ihre Pläne vor Verkündung erst einmal in Lüneburg vorzulegen.
Die Argumente des Gerichts bringen das Problem gut auf den Punkt. Der Einzelhandel ist kein Treiber der Pandemie. Sonst hätte man auch den Einkauf im Supermarkt längst unterbinden müssen. Und: Auch nach fast zwei Jahren Corona-Krise bemüht sich die Landesregierung nicht darum, die großen Infektionsherde wissenschaftlich aufzuklären.
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von Hase67 am 16.12.2021, 22:12 Uhr
So schlimm das für den Einzelhandel ist - dass nicht so viel Rummel in der Innenstadt ist, finde ich schon auch ganz angenehm. Wobei man, selbst wenn man die 2G-Vorgaben erfüllt, auch auf unvorhergesehene Probleme stoßen kann: Heute Morgen war ich in der Telekom-Filiale, um meinen defekten Router zu reklamieren. Vor mir war eine ältere Dame, die bei der 2G-Kontrolle des Ladens verwiesen wurde, weil ihr Personalausweis seit 2 Jahren abgelaufen war. Das wurde nicht akzeptiert.
Re: Unsinn
Antwort von Berlin! am 16.12.2021, 22:16 Uhr
Ja und?
Regelungen, die einer gerichtlichen Überprüfung wahrscheinlich nicht standhalten werden überprüft. sowas nennt sich demokratischer Vorgang.
Wo ist da die Nachricht?
Übrigens: die eigenen, wirren und/oder falschen Beiträge im Nachhinein als Sarkasmus darstellen ist arm.
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von Luna Sophie am 16.12.2021, 22:53 Uhr
Da sieht man wieder sehr deutlich, dass wir nicht in einer Diktatur leben.
Da wäre das nämlich gar nicht möglich.
Die vielen Proteste, Demonstrationen, Kundgebungen, etc. allerdings auch nicht.
Und hätten wir eine Diktatur, gäbe es entweder schon lange eine Impfpflicht, so ganz ohne ewige Diskussionen.
Oder, weil viel preiswerter, für die privilegierten Impfstoff und für alle anderen gestreckter Impfstoff bzw. Kochsalzlösung.
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von kevome* am 16.12.2021, 23:02 Uhr
Glaubst Du wirklich, dass wäre ohne 2G anders? Ich glaube eher, dass es auch viel Vorsicht und Vernunft ist, was die Menschen vom Stadtbummel abhält. Wenn man bedenkt, dass 70% problemlos shoppen dürfte, wäre es sonst nicht so leer
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von Hannah80 am 17.12.2021, 5:06 Uhr
Ich hatte deswegen extra geschrieben „in unserer Region“.
Und das liegt klar an 2G denn die richtig zahlungskräftigen Einkaufstouristen kommen nicht mehr weil sie meistens die 2G nicht erfüllen, nicht wissen was nun genau in Deutschland gilt und sie somit weitere Anreisen schlecht planen können, sie nicht nur wegen Einkauf kommen sondern wegen des „Gesamterlebnisses“ ( und das ist aktuell eben stark getrübt )
Nur die deutsche Seite kann von der Kaufkraft das nicht auffangen! Die Städte hier im Umkreis sind ALLE sehr vom Einkaufstourismus abhängig.
Persönlich stört es mich natürlich nicht. Keine Parkplatzprobleme für mich und kein Trubel vor der Haustür hat natürlich auch Vorteile aber für die Stadt eine Katastrophe!
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von Hannah80 am 17.12.2021, 5:11 Uhr
Und noch davon ab, meine Eltern und auch viele andere 2G Leute die ich kenne haben gar keine Lust auf Check-In in jedem Laden und jedem dem Personalausweis zeigen aber auch nicht auf Bändchen tragen.
Viele bestellen dann lieber auch wenn sie die Läden betreten dürften…..
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von Jomol am 17.12.2021, 6:27 Uhr
...aber das ist daneben. Da mußte wohl jemand wichtig sein.
Grüße,
Jomol
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von Meyla am 17.12.2021, 8:06 Uhr
Selber schuld würde ich sagen.
Jeder kann sich impfen und testen lassen. Wir sind geimpft, machen einmal schnell einen Test und leben dann wieder wie vor Corona. Das kann definitiv jeder so machen!
Wer das nicht will, tut dies nicht, weil er keine andere Wahl hat sondern weil er/sie bockig ist.
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von kea2 am 17.12.2021, 8:32 Uhr
Da wäre die Frage, ob das wegen 2G ist, oder ob die Leute keine Lust haben, sich in vollen Geschäften zu infizieren und deswegen nicht kommen.
Hotspots sind alle Orte, wo viele Menschen aufeinander treffen. Da kann der Einzelhandel behaupten, was er will.
Ich gehe momentan auch nicht in die Stadt, trotz J&J plus Booster, der länger als 14 Tage her ist. Aber unserer Tochter fehlt noch der Booster, und unser Sohn kann erst jetzt geimpft werden. Den muss ich nicht als Weihnachtsgeschenk noch auf den letzten Metern infizieren.
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von Hannah80 am 17.12.2021, 9:49 Uhr
Wie gesagt, MICH stört es nicht. Überhaupt nicht. Ich finde es einfach nur schade für die kleineren Einzelhändler.
Ich hatte auch gehofft das es mit über 70% Geimpften+ X Genesenen ausreicht und es nicht auffällt das Einzelhandel 2G hat aber dem ist leider nicht so. Aber man weiss natürlich auch nicht wie es bei 3G aussehen würden. Dann trauen sich vielleicht noch weniger 2G in einen Laden. Eine Glaskugel hat keiner.
Ich bestelle zwar nun alles aber bleibe bei meinem Amazon Boykott solange es noch geht und bestelle ausschliesslich bei Läden die auch hier vor Ort sind und eben Lieferservice anbieten. Oder kaufe in der Schweiz ein.
Für mich persönlich passt das alles so wie es grad ist :)
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von ImvPP am 17.12.2021, 10:19 Uhr
So ists hier auch. In eine Mall würde ich wg Infektionsrisiko nicht gehen. Und kleine Geschäfte betrete ich jetzt, da 2G gilt. Ohne 2G würde ich zumindest meine noch ungeimpfte Tochter nicht mitnehmen.
Re: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen kippt 2G Regelung im Einzelhandel
Antwort von DK-Ursel am 17.12.2021, 10:25 Uhr
Ach so meinen die das! Entbehrt nicht einer gewissen Logik, aber dann stecken die noch im 1. lockdown fest, wo sich alle wunderten, wieso das Virus im super-Supermark mit Büchern , Gartengeräten und Klamotten weniger abstecken als in den jeweiligen Fachgeschäften ist.