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Geschrieben von uriah am 08.06.2021, 16:56 Uhr

In Österreich wurden Covid-Impfopfer mit 1305 € Pauschale entschädigt

Wie heute in einem Artikel der Salzburger Nachrichten berichtet wurde, sind in Österreich 16 Fälle von Impfschäden nach Covid Impfung jeweils pauschal mit einer Einmalzahlung von 1305 Euro entschädigt worden.

Darunter eine 49jährige Krankenschwester, die an einer Hirnvenenthrombose verstarb.
Ein Patient, der nach eine Thrombose im Bein eine Beinamputation über sich ergehen lassen musste. Eine Frau mit einer Beckenvenenthrombose, die einen langen Krankenhausaufenthalt erforderte, und nun nach über 3 Monaten noch nicht wieder arbeitsfähig ist.

In Deutschland ist es so: Eine Impfnebenwirkung wird erst dann zu einem Impfschaden, wenn sie mindestens 6 Monate anhält und zu einer Behinderung führt.
Um einen Impschaden geltend machen zu können, bedarf es zwingend des Nachweises der Impfung (z.B. im Impfpass) mit Chargennummer, sowie einer ärztlichen Dokumentation der Nebenwirkung. Wer die Nebenwirkung nicht dem Arzt meldet und dokumentieren läßt, hat von vornherein keine Chance auf spätere Entschädigungen. Je mehr Zeit verstreicht, desto unwahrscheinlicher eine spätere Entschädigung. Zudem muss die Nebenwirkung auch der zuständigen Behörde (PEI, EMA?) gemeldet werden.

Ganz wichtig: der Patient muss zweifelsfrei nachweisen können, dass der Schaden einzig und alleine auf die Impfung zurückzuführen ist. Das ist nur in seltenen Fällen möglich.

Im Todesfall ist zwingend eine Obduktion erforderlich. Nur dann haben die Angehörigen Chance auf eine Entschädigung.

Hirnvenenthrombosen sind statistisch in Deutschland pro Jahr vorgekommen 1:1 Mio, d.h. 80 Fälle pro Jahr in Deutschland (vor der Corona Pandemie).

 
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