Bitte noch ein Baby

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von Ylva83  am 05.04.2016, 14:00 Uhr

mal was anderes wer weiß rechtlich bescheid?

Kann ich verlangen dass meine Abmahnung rückgängig gemacht wird?

... folgendes ist passiert: Am 4.3. habe ich ganz normal meinen Frühdienst aufgenommen gegen 6:15 Uhr (Ich arbeite als Krankenschwester im Pflegeheim). Gegen 8:45 Uhr habe ich einen Anruf erhalten, dass es meinem Sohn nicht gut geht. Da noch keine Vorgesetzt im Haus waren (D.h. meine Wohnbereichsleitung hatte Urlaub, eine Pflegedienstleitung (PDL) hatte Urlaub und die zweite PDL sollte erst zum Spätdienst kommen gegen 12 Uhr). Dann habe ich meinen Arbeitskollegen bescheid gegeben, dass ich dringend los muss mit meinem Kind zum Arzt. Gegen 9 Uhr habe ich die Einrichtung verlassen und bin auf direktem Weg unter sehr viel Stress zum Arzt gefahren. Am nächsten Tag, habe ich gesehen, dass der Dienst (wie auch die anderen Male im letzten Jahr) wieder geändert wurden auf die Uhrzeit, wo ich gegangen bin (als Überstundenabbau). Eine Kindkrankmeldung habe ich mir vom Kinderarzt nicht geben lassen, da ich ja vorher gearbeitet habe. Jetzt habe ich zu Ostern eine Abmahnung erhalten. Auf der steht wortwörtlich:
"Sie fehlten am 4.3. v. 9:00-12:30 Uhr unentschuldigt. Sie hätte uns eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ggf. ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung ihrer Kindes vorlegen müssen. Aus diesem Grund erteilen wir Ihnen eine Abmahnung"

Brauche ich tatsächlich Kindkrankmeldung/ Krankmeldung, wenn ich vorher noch gearbeitet habe?

Ich habe mir jetzt noch eine Bestätigung geben lassen, dass ich mit meinem Sohn beim Kinderarzt vormittags am besagten Tag war. Müsste dass ausreichen um gegen die Abmahnung entgegen zu wirken?

Und wie kann es sein, dass mein Arbeitgeber mir für diesen Tag eine Abmahnung gibt, wenn ich im ganzen letzten Jahr, wenn ich früher gehen musste um meinen Sohn aus dem Kindergarten abzuholen, keine Abmahnung erteilt hat?

Danke im voraus für ihre Mühe


von Ylva83 am 05.04.2016

 
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