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von Ylva83  am 05.04.2016, 14:00 Uhr

mal was anderes wer weiß rechtlich bescheid?

Kann ich verlangen dass meine Abmahnung rückgängig gemacht wird?

... folgendes ist passiert: Am 4.3. habe ich ganz normal meinen Frühdienst aufgenommen gegen 6:15 Uhr (Ich arbeite als Krankenschwester im Pflegeheim). Gegen 8:45 Uhr habe ich einen Anruf erhalten, dass es meinem Sohn nicht gut geht. Da noch keine Vorgesetzt im Haus waren (D.h. meine Wohnbereichsleitung hatte Urlaub, eine Pflegedienstleitung (PDL) hatte Urlaub und die zweite PDL sollte erst zum Spätdienst kommen gegen 12 Uhr). Dann habe ich meinen Arbeitskollegen bescheid gegeben, dass ich dringend los muss mit meinem Kind zum Arzt. Gegen 9 Uhr habe ich die Einrichtung verlassen und bin auf direktem Weg unter sehr viel Stress zum Arzt gefahren. Am nächsten Tag, habe ich gesehen, dass der Dienst (wie auch die anderen Male im letzten Jahr) wieder geändert wurden auf die Uhrzeit, wo ich gegangen bin (als Überstundenabbau). Eine Kindkrankmeldung habe ich mir vom Kinderarzt nicht geben lassen, da ich ja vorher gearbeitet habe. Jetzt habe ich zu Ostern eine Abmahnung erhalten. Auf der steht wortwörtlich:
"Sie fehlten am 4.3. v. 9:00-12:30 Uhr unentschuldigt. Sie hätte uns eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ggf. ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung ihrer Kindes vorlegen müssen. Aus diesem Grund erteilen wir Ihnen eine Abmahnung"

Brauche ich tatsächlich Kindkrankmeldung/ Krankmeldung, wenn ich vorher noch gearbeitet habe?

Ich habe mir jetzt noch eine Bestätigung geben lassen, dass ich mit meinem Sohn beim Kinderarzt vormittags am besagten Tag war. Müsste dass ausreichen um gegen die Abmahnung entgegen zu wirken?

Und wie kann es sein, dass mein Arbeitgeber mir für diesen Tag eine Abmahnung gibt, wenn ich im ganzen letzten Jahr, wenn ich früher gehen musste um meinen Sohn aus dem Kindergarten abzuholen, keine Abmahnung erteilt hat?

Danke im voraus für ihre Mühe


von Ylva83 am 05.04.2016

 
6 Antworten:

Re: mal was anderes wer weiß rechtlich bescheid?

Antwort von sarahT am 05.04.2016, 14:31 Uhr

Ich bin zwar keine Arbeitsrechtlerin, aber ich fürchte dein AG darf die Abmahnung erteilen (auch wenn ich finde, dass das bei einem ersten "Verstoß" schon hart ist).
Du hast dich vom Arbeitsplatz entfernt. Das durftest du nicht, ohne einen trifftigen Grund. Dein Grund war dein Kind, aber du hast keinen Nachweis eingereicht. Woher soll der AG wissen, dass du das nicht vorschiebst und im Kino warst? Auch wenn du arbeiten warst brauchst du einen gelben. Wie die bereits gearbeiteten Stunden gewertet werden sei dahin gestellt (Überstunden evtl.). Wenn du auf der Arbeit Fieber bekommst und zum Arzt gehst brauchst du auch einen. Ist mit Kind nicht anders.
Mit vom Kiga abholen, hast du das im vorfeld abgesprochen und dir das ok geholt? Dann wäre es ja abgenickt und deshalb keine Abmahnung.
Wenn du es genau wissen willst geh zum Ra für Arbeitsrecht. Der kann es dir genau sagen.

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Re: mal was anderes wer weiß rechtlich bescheid?

Antwort von Stuff84 am 05.04.2016, 15:00 Uhr

Ich würde mich da mal von einem Anwalt beraten lassen, aber ich fürchte dein AG ist im Recht, auch wenn du arbeiten warst vorher, so hast du doch für besagte Zeit gefehlt.

Es wäre wohl ratsam gewesen am nächsten Tag mit deiner Vorgesetzen die Sache nochmal zu besprechen, dass du die Zeit mit Überstunden verrechnen willst. So hast du dir leider ein Eigentor geschossen fürchte ich.

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Re: mal was anderes wer weiß rechtlich bescheid?

Antwort von Patte78 am 05.04.2016, 15:03 Uhr

Ab wann benötigt ihr denn einen gelben Schein? Ab dem ersten Tag schon?
Finde das ganze etwas komisch, denn du hast deinen Kolleginnen Bescheid gegeben und in deinem Plan hätte ab 9 Uhr kein krank stehen müssen ...und nicht, dass du abwesend warst.
Du hast deine Arbeit ja ab nächstem Tag wieder aufgenommen.
Bei uns ist das so...da steht dann krank oder Kind krank, ab der Uhrzeit wo wir gehen. Bin ich weiter krank, brauche ich ab dem 3. Tag eine AU...ist mein Kind krank bin ich nicht verpflichtet was abzugeben...denn mein Arbeitgeber bezahlt mich für diese Fehlstunden nicht, wird vom Lohn abgezogen . Den Schein , den ich vom Arzt für Kind krank bekomme muss ich dann nämlich zur Krankenkasse schicken, von denen bekomme ich dann den entfallenen Lohn. Ich bin auch Krankenschwester ...aber bei meinem Mann, der was völlig anderes macht, ist das ganz genauso
Finde das ganze etwas merkwürdig, was dein AG da veranstaltet

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Re: mal was anderes wer weiß rechtlich bescheid?

Antwort von schneggerl am 05.04.2016, 15:07 Uhr

Ich glaube dein AG hat leider recht. Du kannst natürlich Einspruch einlegen und die Bescheinigung vorlegen, allerdings fehltest du dennoch unentschuldigt, das dies in der Vergangenheit keine Probleme gemacht hat würde ich besser nicht ansprechen. Ich persönlich würde die Abmahnung akzeptieren und eine schriftliche Vereinbarung treffen wie du zukünftig in solchen Situationen handeln solltest.

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Re: mal was anderes wer weiß rechtlich bescheid?

Antwort von tosawunsch am 05.04.2016, 19:01 Uhr

Ruf doch mal Sie Krankenkasse an. Die wissen da auch Bescheid. In meinem Vertrag steht das ich eine krankmeldung ab dem 3. Tag brauche.

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Re: mal was anderes wer weiß rechtlich bescheid?

Antwort von nita83 am 05.04.2016, 19:04 Uhr

Hallo musst in solchen Fällen immer eine Bescheinigung vom arzt bringen. Gerade weil du keinen vorgesetzten informiert hast sondern nur einer einfachen Kollegin .von daher zwar vielleicht etwas krass beim ersten mal aber gerechtfertigt.

Würde allerdings auch noch mal das Gespräch suchen mit deinem chef und es erklären.

Lg nita

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