Geschrieben von schneggerl am 05.04.2016, 15:07 Uhr |
mal was anderes wer weiß rechtlich bescheid?
Ich glaube dein AG hat leider recht. Du kannst natürlich Einspruch einlegen und die Bescheinigung vorlegen, allerdings fehltest du dennoch unentschuldigt, das dies in der Vergangenheit keine Probleme gemacht hat würde ich besser nicht ansprechen. Ich persönlich würde die Abmahnung akzeptieren und eine schriftliche Vereinbarung treffen wie du zukünftig in solchen Situationen handeln solltest.
- mal was anderes wer weiß rechtlich bescheid? - Ylva83 05.04.16, 14:00
- Re: mal was anderes wer weiß rechtlich bescheid? - sarahT 05.04.16, 14:31
- Re: mal was anderes wer weiß rechtlich bescheid? - Patte78 05.04.16, 15:03
- Re: mal was anderes wer weiß rechtlich bescheid? - Stuff84 05.04.16, 15:00
- Re: mal was anderes wer weiß rechtlich bescheid? - schneggerl 05.04.16, 15:07
- Re: mal was anderes wer weiß rechtlich bescheid? - tosawunsch 05.04.16, 19:01
- Re: mal was anderes wer weiß rechtlich bescheid? - nita83 05.04.16, 19:04
- Re: mal was anderes wer weiß rechtlich bescheid? - sarahT 05.04.16, 14:31