Bitte noch ein Baby

Bitte noch ein Baby

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von schneggerl am 05.04.2016, 15:07 Uhr

mal was anderes wer weiß rechtlich bescheid?

Ich glaube dein AG hat leider recht. Du kannst natürlich Einspruch einlegen und die Bescheinigung vorlegen, allerdings fehltest du dennoch unentschuldigt, das dies in der Vergangenheit keine Probleme gemacht hat würde ich besser nicht ansprechen. Ich persönlich würde die Abmahnung akzeptieren und eine schriftliche Vereinbarung treffen wie du zukünftig in solchen Situationen handeln solltest.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Bitte noch ein Baby
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.