Geschrieben von speedy am 17.01.2014, 21:54 Uhr |
@speedy
Hi,
durch die EZ verfällt dein Urlaubsanspruch ja nicht, so dass er nach Ende der EZ noch da ist. Selbst wenn du dann kündigst, beginnt die Verjährung bzw. auch die Ausschlussfrist erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Also kein Grund zur Unruhe...
Gruß, Speedy
- @speedy - 2010Zwillingsmama 17.01.14, 20:42
- Re: @speedy - speedy 17.01.14, 21:54
- Re: @speedy - 2010Zwillingsmama 18.01.14, 19:10
- Re: @speedy - speedy 17.01.14, 21:54
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