Geschrieben von fenja2003 am 04.10.2006, 10:59 Uhr |
@fenja
hallo antonia,
wenn du in den letzten 24 monaten keine versicherungspflichtige beschäftigung von 12 monaten nachweist, gibt es leider auch kein alg I. beziehst du jetzt aber schon alg I, fängst jetzt einen minijob an und wirst dann arbeitslos, kannst du deinen restanspruch (wenn die 12 monate alg I noch nicht aufgebraucht sind) bis zu vier jahre nach antragstellung (datum erstantrag) geltend machen. was ich jetzt allerdings nicht weiß, ist, wie sich die höhe des alg I dann berechnet, da müßte man mal in der leistungsabteilung konkret nachfragen.
du beziehst 400 euro alg I, arbeitest U-15 Stunden- das ist okay, aber 245 euro würden dir angerechnet, so dass du dann deine 400 euro aus dem minijob + 165 euro alg bekommen würdest- ist doch immernoch eine lohnende sache und wer weiß, ob sich nicht tatsächlich mal eine teilzeitbeschäftigung aus dem minijob ergibt?
viel erfolg, maike
- auch frage zum minijob - antonia 01.10.06, 20:36
- Re: auch frage zum minijob - justin02 01.10.06, 20:45
- Re: auch frage zum minijob - tinai 02.10.06, 10:00
- Re: auch frage zum minijob - antonia 02.10.06, 13:39
- immer diese halbwahrheiten... - fenja2003 03.10.06, 16:23
- @fenja - antonia 03.10.06, 18:55
- Re: @fenja - fenja2003 04.10.06, 10:59
- Re: @fenja - antonia 04.10.06, 12:24
- Re: @fenja - fenja2003 04.10.06, 10:59
- @fenja - antonia 03.10.06, 18:55
- immer diese halbwahrheiten... - fenja2003 03.10.06, 16:23
- Re: auch frage zum minijob - antonia 02.10.06, 13:39
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