Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von fenja2003 am 04.10.2006, 10:59 Uhr

@fenja

hallo antonia,

wenn du in den letzten 24 monaten keine versicherungspflichtige beschäftigung von 12 monaten nachweist, gibt es leider auch kein alg I. beziehst du jetzt aber schon alg I, fängst jetzt einen minijob an und wirst dann arbeitslos, kannst du deinen restanspruch (wenn die 12 monate alg I noch nicht aufgebraucht sind) bis zu vier jahre nach antragstellung (datum erstantrag) geltend machen. was ich jetzt allerdings nicht weiß, ist, wie sich die höhe des alg I dann berechnet, da müßte man mal in der leistungsabteilung konkret nachfragen.

du beziehst 400 euro alg I, arbeitest U-15 Stunden- das ist okay, aber 245 euro würden dir angerechnet, so dass du dann deine 400 euro aus dem minijob + 165 euro alg bekommen würdest- ist doch immernoch eine lohnende sache und wer weiß, ob sich nicht tatsächlich mal eine teilzeitbeschäftigung aus dem minijob ergibt?

viel erfolg, maike

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.