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Geschrieben von antonia am 01.10.2006, 20:36 Uhr

auch frage zum minijob

hallo,

ich musste nach der elternzeit kündigen, da ich leider nicht teilzeit beschäftigt werden konnte. z zt beziehe ich arbeitslosengeld (allerdings nur für 1/2 stelle). da es viel schwieriger ist einen halbtagsjob zu bekommen als ich dachte, überlege ich einen minijob anzunehmen. schon alleine um wieder einen anfang zu haben nach 6 jahren elternzeit.
wer kennt sich aus? verfällt mein anspruch auf arbeitslosengeld damit? weil ich durch den minijob ja keine neuen ansprüche erwerbe?

viele grüße
antonia

 
7 Antworten:

Re: auch frage zum minijob

Antwort von justin02 am 01.10.2006, 20:45 Uhr

Hallo Antonia,

wenn du arbeitslos bist darfst du nur 165€ dazu verdienen, alles was darüber ist wird bei deinem Arbeitslosengeld angerechnet.

Hoffe ich konnte dir weiter helfen.

Viele Grüße

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Re: auch frage zum minijob

Antwort von tinai am 02.10.2006, 10:00 Uhr

Arbeitslosengeld verfällt grundsätzlich nicht bei einem Minijob. Nach 12 Monaten ist es ohnehin nur noch ALG2. Alles was über 165 Euro aus dem Minijob ist, wird beim ALG 1 abgezogen. Unterm Strich hat man aber natürlich trotzdem mehr.

Und für einen Job zu 165 Euro, bekommt man kaum einen Einstieg, das ist zu wenig Zeit. Bei einem Minijob ist das schon eher gegeben.

Gruß und viel Erfolg.

Tina

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Re: auch frage zum minijob

Antwort von antonia am 02.10.2006, 13:39 Uhr

hallo,

unterm strich bleibt mir nicht mehr als jetzt. ich gehe dann für 400 euro/monat arbeiten und im mom. bekomme ich nicht viel mehr an alg. das rechnete sich auch nicht mehr nach meinem früheren verdienst sondern wird - wenn ich mich recht entsinne - nach irgendeinem statistischen wert ermittelt.
ich hatte nur gehofft, dass sich die ansprüche viell. nach hinten verschieben lassen. meine hoffnung ist nat. später vom minijob in eine versicherungspflichtige tätigkeite zu wechseln.
aber wenn ich das richtig verstanden habe, ist mein anspruch auf alg dahin wenn ich in diesem minijob arbeitslos werden sollte?

viele grüße
antonia

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immer diese halbwahrheiten...

Antwort von fenja2003 am 03.10.2006, 16:23 Uhr

es ist so, dass du maximal 14,5 wochenstunden arbeiten kannst, um für die agentur deine verfügbarkeit zu gewährleisten. arbeitest du 15 stunden, stehst du nicht mehr zur verfügung und kannst kein alg I mehr beziehen.

bei einem verdienst von über 165 wird der darüberlegende betrag angerechnet. du mußt bei monatlich wechselndem einkommen monatlich deinen verdienst nachweisen oder bei monatlich gleichbleibendem einkommen einmalig eine bescheinigung vom minijob- ag vorlegen.

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@fenja

Antwort von antonia am 03.10.2006, 18:55 Uhr

hallo fenja,

mein verdienst wären 400 euro/monat für unter 14 std/woche, mein alg (für 1/2 tage) beträgt gut 400 euro.
ich hatte die leise hoffnung, die ansprüche auf alg geltend machen zu können falls ich aus dem minijob heraus arbeitslos werden würde. hatte mir aber schon fast gedacht, dass das nicht geht.
es ist wirklich nicht so leicht einen 1/2tagsjob zu finden und selbst die (übrigens sehr nette)beraterin der agentur für arbeit meinte, ich sollte lieber versuchen einen minijob zu bekommen und dann versuchen/hoffen darüber in eine versicherungspflichtige stelle zu rutschen.
wenn ich das richtig verstanden habe, und ich werde nach dem minijob arbeitslos, dann kümmert's keinen mehr, weil ich ja "nur" aus dem minijob komme?

viele grüße
antonia

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Re: @fenja

Antwort von fenja2003 am 04.10.2006, 10:59 Uhr

hallo antonia,

wenn du in den letzten 24 monaten keine versicherungspflichtige beschäftigung von 12 monaten nachweist, gibt es leider auch kein alg I. beziehst du jetzt aber schon alg I, fängst jetzt einen minijob an und wirst dann arbeitslos, kannst du deinen restanspruch (wenn die 12 monate alg I noch nicht aufgebraucht sind) bis zu vier jahre nach antragstellung (datum erstantrag) geltend machen. was ich jetzt allerdings nicht weiß, ist, wie sich die höhe des alg I dann berechnet, da müßte man mal in der leistungsabteilung konkret nachfragen.

du beziehst 400 euro alg I, arbeitest U-15 Stunden- das ist okay, aber 245 euro würden dir angerechnet, so dass du dann deine 400 euro aus dem minijob + 165 euro alg bekommen würdest- ist doch immernoch eine lohnende sache und wer weiß, ob sich nicht tatsächlich mal eine teilzeitbeschäftigung aus dem minijob ergibt?

viel erfolg, maike

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Re: @fenja

Antwort von antonia am 04.10.2006, 12:24 Uhr

hallo fenja,

danke für deine nochmalige antwort.
ich habe heute die zusage für den job bekommen, bin auch sehr! glücklich darüber, wieder arbeiten zu können.
nur hat mir die mitarbeiterin bei der afa gesagt, ich kann keinen restanspruch geltend machen.
ich persönlich würde auf die 165 euro zusätzlich von der afa verzichten und lieber einen restanspruch geltend machen, falls ich erneut arbeitslos werden würde. so bekomme ich jetzt zwar zusätzlich geld und bin weiter versichert, wenn ich aber in 5 monaten den minijob verlieren würde, hätte ich gar nichts mehr, was ich eigentlich sehr schade finde.
ich hoffe, du verstehst was ich meine?
mein alg beziehe ich für eine halbe stelle, ich war 6 jahre in elternzeit und konnte bei meinem alten arbeitgeber nicht teilzeit einsteigen.
viele grüße
antonia

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