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von Janine1991  am 01.12.2015, 22:09 Uhr

Widereinstieg in die Arbeit

Hallo ihr Lieben,

ab April 2016 muss ich wieder arbeiten gehen. Ich nahm mir 1 Jahr Elternzeit, da es finanziell nicht anders möglich war. Nun denn.
Mein Sohn steht im Kiga bereits auf der Warteliste, leider aber erst zum Ende nächsten Jahres, da der Kiga im Umbau ist. D.h. ich muss bis dahin eine Tagesmutter haben. Noch bin ich angestellt über meine Firma doch möchte ich den AG wechseln. Eigentlich war es geplant als Teilzeitkraft wieder einzusteigen was finanziell nicht möglich ist. Seit August bin ich noch dazu getrennt und bin somit alleinerziehend.

Ein Vorteil ist schon mal das ich mit meinem Sohn bei meinen Eltern wohne und von meiner Mutter Unterstützung bekommen kann, doch auch sie geht 3 Vormittag die Woche arbeiten.

Nun mal zu meiner Frage: Gibt es unter euch Mädels in ähnlicher Lage und wann habt ihr euch um eine Tagesmutter gekümmert?
Ich weiß definitiv dass meine monatlichen Ausgaben derzeit bei 813€ liegen und da ist noch kein Auto dabei, was mich im Quartal zusätzlich 300€ min. Versicherung kosten wird. Mit einer Teilzeitstelle bekomme ich das nicht bezahlt.

 
15 Antworten:

Ich habe damals ....

Antwort von Trini am 02.12.2015, 10:24 Uhr

wieder angefangen, als mein Sohn 7 Monate war und habe die TaMU schon mit Kugelbacuh besucht.
Ist allerdings 19 Jahre her und da war Säuglingsbetreuung hier im Kieler Raum noch extrem dürftig.

Also, sprich jetzt im Jugendamt vor und lass dich beraten.
Die können dir auch Tipps geben, welche Hilfen du bekommen kannst.
Denn eine voll von dir selbst zu finanzierende Tamu geht ja auch nicht.

Was treibt dich denn den AG zu wechseln???
Mit Säugling würde ich wahrscheinlich erst mal den sicheren Job beim alten AG nehmen. Deine monatlichen Ausgaben müssten doch auch bei 30 Stunden (in Elternzeit?) plus Kindergeld plus Kindesunterhalt zu decken sein.

Trini

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Re: Widereinstieg in die Arbeit

Antwort von sojamama am 02.12.2015, 11:34 Uhr

Tagesmutter könntest Du über das Jugendamt finden, ist hier so, die vermittelt hier das Jugendamt. Auch finanziell kann man Unterstützung oder gar Befreiung beantragen.

Finanziell musst Du natürlich sehen, was Du an Fördergeldern und Hilfen bekommst. Unterhalt? Ich kenne mich damit leider nicht aus, aber vielleicht kann Dir auch hier das Jugendamt oder so eine Stelle wie "pro familia" oder so weiterhelfen.

Warum willst Du den AG wechseln?

melli

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Re: Widereinstieg in die Arbeit

Antwort von sara31 am 02.12.2015, 14:42 Uhr

Tagesmutter: Je wo Du wohnst, kann Dir das Jugenamt oder eine zentrale Vermittlungsstelle helfen. Du müsstest aber jetzt schon anfangen zu suchen. Darfst ja die Eingewöhnungszeit nicht vergessen.

Fördermittel:
-Unterhalt für dein Kind/ Betreuungsunterhalt für dich evt., da das Kind unter 3 ist
-falls der Kindsvater nicht zahlen kann, musst Du dich ans JA wenden und Unterhaltsvorschuss beantragen
-Wohngeld
-Aufstockung durch Jobcenter
Geh mal zu ProFamilia, Carritas usw, die können Dich gut beraten, welche Gelder Dir zu stehen....

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Re: Widereinstieg in die Arbeit

Antwort von Steffi528 am 02.12.2015, 15:21 Uhr

Ja, kümmere dich jetzt schon darum, also eine Tagespflegeperson zu finden. Du hast übrigens einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz (oder Tagesmutter/vater) das heißt, das dieser auch einklagbar ist. Nicht jedoch, der Wunschkita oder Tagesmutter.

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=3144.html

Schau auch mal in der Buch oder bestelle es Dir über den Service, das kann Dir weiter helfen. Es gibt auch noch Beratungsangebote bei Dir vor Ort. Schick mir, wenn Du magst, per ON Deine Postleitzahl, dann schau ich mal, was ich finde.

Du bekommst auch Unterhalt für das Kind vom Ex-Partner und div. andere ist auch möglich.

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Re: Ich habe damals ....

Antwort von Janine1991 am 02.12.2015, 22:30 Uhr

So lange ich keine neue Arbeitsstelle habe werde ich bei jetzigen AG bleiben. Es ist nur in der Vergangenheit viel passiert in der Einrichtung wodurch ich auch psychisch sehr gelitten habe und frühzeitig aufgehört habe zu arbeiten.

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Re: Widereinstieg in die Arbeit

Antwort von Janine1991 am 02.12.2015, 22:44 Uhr

Beim Jugendamt hatte ich mich schon informiert. Die sagten mir auch dass ich bei der Caritas nach einer Tagesmutter fragen könnte, denn diese wären alle bereits vom JA abgesegnet (also das diese offiziell als TM arbeiten dürfen). Ich dürfte auch privat eine suchen nur müsste diese beim JA ersteinmal vorgestellt werden.
Bis jetzt habe ich noch nicht dort angerufen, da ich nicht weiß wie a) meine Arbeitszeiten wären und b) wo ich eingeteilt werden würde. Das Haus in dem ich gearbeitet habe wurde vorerst zugemacht. Keine Ahnung ab wann man da wieder arbeiten kann.
Es handelt sich um eine Einrichtung der Jugendhilfe bei der in den letzten Jahren viel scheiß passiert ist. Lange Geschichte...

Jedenfalls muss ich der TM sagen können wie sie auf meinen Sohn aufpassen muss von den Zeiten her.

Zum Unterhalt: ich habe mich mit meinem Ex persönlich ohne JA auf eine Summe geeinigt die er mir monatlich zahlen soll. Wir haben uns dabei an der Düsseldorfer Tabelle orientiert. Laut dieser müsste er einen Mindestunterhalt von 361€ zahlen, aber er zahlt nur 275€.

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Re: Widereinstieg in die Arbeit

Antwort von Foxi23 am 03.12.2015, 6:44 Uhr

Habt ihr bei der Einigung auch den Betreuungsunterhalt für dich mit einkalkuliert? Du bist ja nicht verpflichtet zu arbeiten, bis das Kind 3 Jahre alt ist.

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Sicher nicht, wenn er...

Antwort von Trini am 03.12.2015, 8:10 Uhr

noch nicht mal den Kindesunterhalt in voller Höhe zahlt.

DAS Problem würde ich auch vom JA prüfen lassen.

Trini

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Re: Widereinstieg in die Arbeit

Antwort von Janine1991 am 03.12.2015, 9:05 Uhr

Ich gehe auf jeden Fall wieder arbeiten. Er muss mir also kein Betreuungsunterhalt zahlen.
Was mich auch stutzig macht mit dem Kibfesunterhalt ist, dass in der Tabelle steht er müsse bei einem Einkommen von 2000€ 361€ zahlen. Dabei steht wieviel er für sich an Bedarf haben darf. Er sagt mir er habe so viele Ausgaben das er nur noch einen Bedarf errechnete von 1080€. Kommt mir schon sehr komisch vor. Das wären dann 328€ die er trotzdem zahlen müsste. Ich kam ihm entgegen und hab ihm angeboten glatt 300€ draus zu machen. Dann kam er mit dem Vorschlag, ob ich die Hälfte an Versicherung zahle für unseren Sohn die er für ihn abgeschlossen hat. Auch da habe ich wieder eingewilligt und zahle somit 25 € mit ein. So kommen wir auf einen Betrag von 275€ die ich an Unterhalt bekomme.

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Re: Widereinstieg in die Arbeit

Antwort von Trini am 03.12.2015, 10:49 Uhr

SEINE Ausgaben gehören doch zu seinem Eigenbedarf.
Und ob er Rücklagen (oder was für eine Versicherung ist das sonst?) bildet für sein Kind, ist ganz allein seine Sache.

Trini

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Nachtrag

Antwort von Trini am 03.12.2015, 10:50 Uhr

Ich würde auf einem Unterhaltstitel vom Amt bestehen!!!!

Trini

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Re: Widereinstieg in die Arbeit

Antwort von Janine1991 am 03.12.2015, 12:53 Uhr

Im Moment verstehen wir uns so gut und wir gingen damals auch im Guten auseinander. Ich will nicht Ärger anfechten wegen des Unterhalts.
Wenn wir uns dadurch streiten würden macht es die wöchentlichen Treffen für seinen Sohn nicht einfach. Ich muss ja jedes Mal mitkommen weil er sich nicht traut seinen Sohn allein zu sich zu nehmen.

Was meinst du mit Titel bzgl. Unterhalt?

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Re: Widereinstieg in die Arbeit

Antwort von Trini am 03.12.2015, 13:11 Uhr

http://www.unterhalt.net/blog/unterhaltsrecht/unterhaltstitel.html

Ist hat die offizielle Festlegung des Unterhalts.

Trini

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Re: Widereinstieg in die Arbeit

Antwort von desireekk am 04.12.2015, 19:19 Uhr

Hallo,

ich versteh ja, dass Du Dich mit dem KV gut verstehen willst, aber das geht nicht alleine dadurch, dass Du dauernd zurücksteckst (bzw. das Kind).
Der Unterhalt sateht dem Kind zu und wenn er anscheinend nur das eine Koind hat,k dann bleiben ihm noch 1650 von seinen 2000 EUR!
Ob ihm das reicht?
Nunja... immerhin hat sein Kind viieel weniger als er...

Also: er wird NICHT am Hungertuch nagen, wenn er den Un terhalt zahlt, der dem Kind nunmal zusteht.
Oder zahlt er auch weniger Steuern, weil er sich die nicht leisten kann? Verhandelt er mit dem Finanzamt auch?

Und dann: Er wird auch die Hälfte der Betreuungskosten mit übernehmen müssen... damit DU voll /überhaupt arbeiten kannst. Will er das nicht, kannst Du Zuhause bleiben und bekommst alternativ eben Betreuungsunterhalt von ihm.

Und ja, kümmere Dich sofort um eine Tagesmutter, beginne zumindest zu suchen, führe erste Gespräche. Dann weißt Du auch ob wann die Tagesmütter wissen müssen wie Du arbeiten wirst.

.... und demKV würdeich ans Herz legen, dass er langsam anfangen muss erwxchsen zu werden und ohne Mamis Hilfe für ein paar Stunden für sein Kind zu sorgen!

Ganz liebe Güße

Désirée

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Re: Sicher nicht, wenn er...

Antwort von Foxi23 am 06.12.2015, 11:58 Uhr

Na kann ja sein, sie haben was weiß ich noch mit geregelt, Hausrat etc.

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