Geschrieben von 32+4 am 10.09.2014, 13:57 Uhr |
verdienst bei krankheit
Hallo,
Z.zt. bin ich krankgeschrieben.wie verhaelt sich das mit dem lohn?
Als ich das letzte mal eine AU abgegeben hatte, strich mir mein chef im nachhinein die arbeitstage und zahlte weniger geld als der dienstplan vorgesehen hatte.
Nun befuerchte ich, dass ich diesen monat kein geld bekomme oder ploetzlich nur fuer fuenf tage.
Laut vertrag arbeite ich mind.30stunden die woche. Durch die letzte AU rutschte ich in minusstunden.
Betriebsrat fragen faellt flach, mein chef ist der betriebsrat. Tarifvertrag ist vorhanden, aber nicht ANfreundlich
Re: verdienst bei krankheit
Antwort von 32+4 am 10.09.2014, 14:08 Uhr
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_09.html
Dort steht etwas von zulagen.
Die fallen hier auch weg. Obwohl ich sonntags etc arbeite, faellt das bei einer au nachher weg auf dem lohnzettel.
Erkrankt am sonntag auf arbeit, der tag wurde mir sofort gestrichen.mhm
Re: verdienst bei krankheit
Antwort von Mutti69 am 10.09.2014, 15:02 Uhr
Du müsstest ein Gehalt für 30 Std. pro Woche erhalten. Falls auf dem Dienstplan eigentlich Sonntagsarbeit vermerkt war, da fällt der Zuschlag weg. Während der Krankheit wird angenomen, dass du (bei z.B. einer 5 Tagewoche) 6 Stunden täglich / werktäglich gearbeitet HÄTTEST.
Wenn du auf der Arbeit, an einem Sonntag erkrankt bist, dann muss das anteilsmäßig bezahlt werden. Ganz streichen ist nicht zulässig, das nennt sich "Krank nach Stunden" oder so ähnlich.
Was ne Scheiße, wenn ich das so sagen darf!
Nachtrag:
Antwort von Mutti69 am 10.09.2014, 15:05 Uhr
Außer: du arbeitest IMMER nur in Zeiten, zu denen es Zuschlag gäbe! Also, z.B. eine Krankenschwester, die nur im Nachtdienst arbeitet...
Der Tag zählt, als sei er gearbeitet worden, aber ohne Zuschläge
Antwort von Trini am 12.09.2014, 12:50 Uhr
Nur so kenne ich das.
Trini
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