Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Thierchens am 09.08.2006, 8:15 Uhr

Urlaubsanspruch-Elternzeit

Hallöchen,
der Urlaub verfällt nicht. Umgerechnet wird er soweit ich das im Kopf habe, auf die Stunden. Dass heißt deinen Resturlaub hast Du innerhalb von z.B. 38 Std./wöchentlich (165 Std./mtl.) erarbeitet. Nun wird geschaut wieviel Stunden du nun im Monat machst und durch einen Dreisatz wird dann der Anspruch auf Teilzeitarbeit errechnet.
Alles Liebe
Heike mit Luca

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.