Geschrieben von Thierchens am 09.08.2006, 8:15 Uhr |
Urlaubsanspruch-Elternzeit
Hallöchen,
der Urlaub verfällt nicht. Umgerechnet wird er soweit ich das im Kopf habe, auf die Stunden. Dass heißt deinen Resturlaub hast Du innerhalb von z.B. 38 Std./wöchentlich (165 Std./mtl.) erarbeitet. Nun wird geschaut wieviel Stunden du nun im Monat machst und durch einen Dreisatz wird dann der Anspruch auf Teilzeitarbeit errechnet.
Alles Liebe
Heike mit Luca
- Urlaubsanspruch-Elternzeit - Marlene73 08.08.06, 19:59
- Re: Urlaubsanspruch-Elternzeit - sechsfachmama 08.08.06, 20:40
- Re: Urlaubsanspruch-Elternzeit - Thierchens 09.08.06, 8:15
- Re: Urlaubsanspruch-Elternzeit - Marlene73 09.08.06, 17:42
- Re: Urlaubsanspruch-Elternzeit - sechsfachmama 10.08.06, 13:23