Baby und Job

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Geschrieben von sechsfachmama am 08.08.2006, 20:40 Uhr

Urlaubsanspruch-Elternzeit

normalerweise verfällt der Urlaub nicht, wenn du ihn nicht nehmen konntest.
Ich hab auch noch Urlaub von 98, 04 ... da hatte ich immer individuelles Beschäftigungsverbot, damit auch Urlaub angesammelt, aber ich bin ja im Erz.urlaub, also wird der Urlaub irgendwann hinten angehangen.

 
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