Geschrieben von speedy am 20.10.2014, 9:43 Uhr |
Urlaub/Beschäftigungsverbot
HI,
Urlaub, den du vor der Entbindung nicht mehr nehmen kannst (aus welchen Gründen auch immer), verfällt nicht. Du musst ihn dann allerdings direkt in dem Jahr nehmen, wo deine EZ endet, sonst verfällt er im Folgejahr.
Gruß, Speedy
- Urlaub/Beschäftigungsverbot - marijanam79 19.10.14, 18:17
- Re: Urlaub/Beschäftigungsverbot - bienchen222 19.10.14, 20:32
- Re: Urlaub/Beschäftigungsverbot - manira 19.10.14, 20:44
- Re: Urlaub/Beschäftigungsverbot - speedy 20.10.14, 9:43
- Re: Urlaub/Beschäftigungsverbot - Danyshope 25.10.14, 11:43
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von mirico11 29.08.2013
Stichwort: Urlaub Beschäftigungsverbot