Baby und Job

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Geschrieben von Marit am 07.01.2003, 15:01 Uhr

Studium

Du solltest dich unbedingt für ein oder 2 Semester beurlauben lassen, falls du in einem Bundesland studierst, wo später Gebühren für Langzeitstudierende fällig werden. Die beurlaubten Semester werden dir darauf dann natürlich nicht angerechnet. Zwar bekommst du dann in dieser Zeit kein Bafög, wohl aber Sozialhilfe. An manchen Unis behälst du den Studentenstatus trotz Urlaubssemester und kannst sogar den ein oder anderen Schein machen, der dir mit ein wenig Kulanz der Dozenten anders datiert wird, so daß er offiziell nicht ins Urlaubssemester fällt.

 
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