Geschrieben von Poedi am 31.01.2013, 14:42 Uhr |
Selbständig und Elterngeld
Hallo ,
ich bin Freiberufler und bekomme im März mein 3. Kind. Termin ist Ende März. Ich weiß, wie sich mein Elterngeld berechnet und auch ,das ich in der Zeit, in der ich Elterngeld beziehe, möglichst keinen Verdienst machen sollte. Da ja das Zuflussprinzip gilt nun meine Frage: Wenn ich z.B. eine Rechnung am 15.März bezahlt bekomme und am 16.März kommt das Baby, dann gilt das doch nicht als Einkommen während des Elterngeldbezuges, oder? Es zählt doch der Lebensmonat und nicht der Kalendermonat? Weiß das vielleicht jemand von Euch?
Lg Pödi
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