Geschrieben von Tinai am 20.02.2013, 11:07 Uhr |
Schließe mich der Vorrednerin an
Der AG hat mit den Kosten erst einmal nichts zu tun. Die Kosten werden von der Gerichtskasse bezahlt (und je nach Urteil und Verlauf den streitenden Parteien weiter verrechnet).
Ich würde auch einen Termin nach MuSchu angeben. Der RA will einfach nur vermeiden, dass das Verfahren verschleppt wird, weil Du nicht kommen kannst. Den Termin festlegen wird das Gericht.
Grüße Tina
PS: Vielleicht kannst DU bitten, dass man Dir die entsprechenden Akten einscannt, damit Du sie zu Hause anschauen kannst, wenn Du das für Diene Zeugenaussage möchtest.
- Zeugenaussage für AG in Elternzeit - jamelek 19.02.13, 16:00
- Re: Zeugenaussage für AG in Elternzeit - zschnecke 19.02.13, 17:07
- Schließe mich der Vorrednerin an - Tinai 20.02.13, 11:07
- Re: Zeugenaussage für AG in Elternzeit - desireekk 20.01.14, 14:58
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