Geschrieben von HeyDu! am 10.01.2023, 13:59 Uhr |
Rückkehr in den Beruf - Organisatorische Änderungen im Konzern
Zur Berechnung des Elterngeldes von Kind 2 zählen bei Deinen Gegebenheiten wieder die 12 Gehaltszettel vor Beginn des Mutterschutzes von Kind 2. Der Abstand von Kind 1 und 2 ist zu groß. Es wird in keiner Deiner Konstellationen auf das Einkommen von vor Kind 1 auf die Berechnung Elterngeld für Kind 2 zurückgegriffen. Da hättet ihr müssen die Kinder schnell nacheinander bekommen.
Für gutes Elterngeld musst Du also wieder 12 Gehaltszettel mit Vollzeitgehalt sammeln. Teilzeit ist besser als nichts. Mindestsatz sind 300€.
- Rückkehr in den Beruf - Organisatorische Änderungen im Konzern - Corny90 09.01.23, 20:50
- Re: Rückkehr in den Beruf - Organisatorische Änderungen im Konzern - Parimo 10.01.23, 9:30
- Re: Rückkehr in den Beruf - Organisatorische Änderungen im Konzern - Suomi 10.01.23, 12:48
- Re: Rückkehr in den Beruf - Organisatorische Änderungen im Konzern - HeyDu! 10.01.23, 13:59
- Vielleicht es es so verständlicher... - HeyDu! 10.01.23, 14:02
- Re: Rückkehr in den Beruf - Organisatorische Änderungen im Konzern - Parimo 10.01.23, 9:30
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