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Geschrieben von meerli am 15.06.2007, 11:25 Uhr

Rentiert sich Teilzeit??

Hallo meine Elternzeit neigt sich dem Ende zu und nun ist die Frage was machen danach??
Vollzeit ist nicht machbar und mit Lst-Kl.5 bleibt in TZ kaum was hängen...aber nach der EZ nur auf Minijobbasis arbeiten geht ja wohl auch nicht...
Ich hab keine Ahnung wie das mit der Rente angerechnet wird...Wer von Euch arbeitet denn in TZ? Und rentiert sich das?Ich muss dazu sagen ich bin ZMF würde vieleicht für 20 Stunden 1100€ brutto bekommen, da kämen nur 600 raus...
Ich weiß nicht was ich nach der EZ machen soll...
LG Sindy

 
14 Antworten:

Re: Rentiert sich Teilzeit??

Antwort von JackieBrown am 15.06.2007, 12:02 Uhr

Hallo Du!!!

Also ich gehe ab September nach 6 Monaten EZ wieder TZ arbeiten. Momentan bekomme ich 650,- EUR Elterngeld, ab September werde ich dann etwa 1100,00 EUR Netto verdienen (Lohnsteuerklasse I).Die Kinderkrippe wird etwa 280,- EUR kosten und die Fahrtkosten betragen 150,- EUR - also bleibt der "Gewinn" etwa gleich, nur dass ich wieder im Job zurüch bin. In Lohnsteuerklasse V hätte ich zwar nur etwa 800,00 EUR, aber dann würde ich es trotzdem machen, da ja dann mein Mann mehr hätte. Momentan sind wir aber noch nicht verheiratet, von daher müssen wir beide in die Klasse I.

LG
Deborah

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Re: Rentiert sich Teilzeit??

Antwort von HEnni am 15.06.2007, 12:43 Uhr

Hallo

na ob sich das rentiert musst du ja selbst entscheiden, kommt ja drauf an wieviel du für kidnerbetreuung etc ausgibts und was es dir wert ist, zu arbeiten. Bei mir bleibt vom Gehalt so auch cnihts übrig, aber ich arbeite halt gern, also rentiert es sich sowieso!

Das mit der Steuerklasse ist ja quatsch, ihr könnt ja auch beide auf 4 gehen damit du mehr geld siehst*gg* ansonsten bleibt es sich doch nach dem jahresausgleich dann gleich, egal WER klasse 5 hat...kannst sie ja mal deinem Mann zurechnene und schon sieht dein Gehalt netter aus*gg

LG HEnni*

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Re: HEnni

Antwort von meerli am 15.06.2007, 13:02 Uhr

Die Steuerberaterin sagt daß es absoluter Quatsch ist die Lst-Kl.4 zu nehmen da mein Mann ja fast 1000€ mehr brutto verdient als ich...
LG Sindy

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@meedi

Antwort von tinai am 15.06.2007, 13:15 Uhr

Grundsätzlich hat Deine Steuerberaterin recht. Aber trotzdem bleibt verschiedenes zu bedenken bei der Frage, ob es sich lohnt:

Erhöhung der Wiedereinstiegschanchen
Ansprüche gegen die Sozialversicherungsträger
Beim Ausfall des Haupteinkommens bleibt ein zweites (dass dann ja konsequenterweise in die III rutscht).

Was zum Steuerklassenwechsel:

Rein Steuerlich bleibt sich das unter dem Strich - nämlich beim Jahreslohnsteuerausgleich - gleich, ob beide IV haben oder III-V. Es wird am Jahresende zusammenveranlagt.

Aber ACHTUNG: Die Lohnersatzleistungen richten sich immer nach dem Nettolohn!

Das heißt, geringerer Nettolohn: Geringeres Mutterschutzgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld!

Und das wäre für mich schon ein Grund, darüber intensiv nachzudenken, auch wenn man sich akut kaum besser steht als in der Alleinverdienerehe. Und eine Nachzahlung vom FinAmt macht ja auch immer Freude!

Diese Frage nach dem "lohnt" sich das, kommt hier alle vier Wochen.Und ehrlich gesagt, bin ich immer irritert, dass der Nettoverdienst nach allen Abzügen, da oft das einzige oder zumindest das bedeutendste Kriterium ist. Das ist m.E. sehr sehr kurzfristig.

Leider ist das bescheuerte Ehegattensplitting bis heute nicht durch etwas anderes ersetzt. So dass ich immer wieder Frauen bei Einstellungsgesprächen habe, die mir erklären "dass sich das sowieso nicht lohnt", was kann ich denn für die Steuerklassenwahl. Ich kann nur in Bruttolöhnen denken.

Grüße

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Re: @meedi

Antwort von m+m am 15.06.2007, 14:46 Uhr

und für die Rente lohnt es sich auch: deine Erziehungszeiten werden mit dem Durchschnittsverdienst angerechnet und das, was Du tatsählich verdienst, kommt oben drauf (bis zu einer Höchstgrenze).

Und ausserdem lohnt es sich für Dich....

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Verstehe ich das richtig?

Antwort von prinzesschen am 15.06.2007, 15:44 Uhr

Also wenn beide StKl IV haben, bekommt man am Ende des Jahres eine saftige Steuernachzahlung? Bedeutet das im Umkehrschluss, wenn StKl III/V eingetragen ist, dass man dann nachzahlen muss? Ist das in der Regel so?

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Nicht ganz

Antwort von tinai am 15.06.2007, 16:42 Uhr

aber dafür ist eigentlich Stamnitz hier Experte.

In den meisten Fällen kommt bei III/V keine Nachzahlung, aber das hängt wirklich vom Einkommen ab.
Bei IV/IV gibts eine Erstattung, wenn einer von beiden erheblich mehr verdient (bei ungefähr gleichem Verdienst spielt es keine Rolle).

Aber man kann das im konkreten Fall leicht durchrechnen.

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Re: Nicht ganz

Antwort von prinzesschen am 15.06.2007, 17:02 Uhr

Danke für Deine Antwort :)

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Re: Verstehe ich das richtig?

Antwort von Tweetyleeni am 15.06.2007, 21:34 Uhr

Hi Sindy! :-)
Also bei uns lohnt es sich schon. 1. verdiene ich zum Glück recht gut. 2. habe ich so wenigstens was wegen Rente und 3. hätte ich ja sonst nach dem 1 Jahr Arbeitslosigkeit gar nix bekommen.

Du kannst aber auch bei einem 400€ Job was drauf zahlen und dann ganz normal in die Rente einzahlen. Hatte das ja vor 2 Monaten erst in der Schulung. Hab keine genauen Beträge im Kopf aber ich kann auch für dich nachschlagen wenn Du magst.

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Re: Rentiert sich Teilzeit??

Antwort von magistra am 16.06.2007, 12:38 Uhr

manches, was hier geschrieben wurde, kann ich nur GANZ DICK unterstreichen. ehegattensplitting ist MIST! und meist zum nachteil der frau. mein mann und ich haben von anfang an immer IV/IV gehabt (und bekommen meist eine schöne nachzahlung, aber, klar, man gibt dem staat ein zinsloses darlehen). mal hat er mehr verdienst, dann ich, eine kurze zeit haben wir fast gleichviel verdient. ab september werde ich alleinverdienerin sein. dennoch bleibt's aus vielen hier genannten gründen für uns bei IV/IV.
ich kenne einige familien, wo der mann sagt: bleib du doch daheim bei den kindern, denn arbeiten lohnt sich für dich eh nicht. logisch, wenn der mann die günstige steuerklasse hat...

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Re: Rentiert sich Teilzeit??

Antwort von rub am 16.06.2007, 13:26 Uhr

Ich habe 2 Kindergartenkinder und gehe seit vorige Woche für 30 h / woche arbeiten und bekomme 980,00 Euro brutto. Da verdiene ich schon für den Osten viel. Ich bin Bürokauffrau und angestellt für das Vereinsekretariat und die Projektassistenz.

Wir hatten auch die Lst 3 und 5. Haben gewechselt auf 4 und 4. Dafür bezahlt jetzt mein Mann wieder mehr Lst.

Wenn du direkt ohne Lstkarte einen Minijob annimmst:
1. verlierst du deinen Arbeitslosenanspruch
2. keine Einzahlung in die Rente vom AG, du kannst aber 35,00 Euro pro Monat selber einzahlen.

Bei den Verdienst, was du bekommen würdest, würde ich arbeiten gehen. Deine Kinder werden größer und du kannst mehr Stunden machen.

Wenn du es möchtest dann du es.

Kosten entstehen durch die Kinderbetreuung immer.

lg sandra

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Re: Rentiert sich Teilzeit??

Antwort von Anja96 am 18.06.2007, 10:48 Uhr

Hallo,

mein Freund ist Steuerberater und er hält die Kombination 5/3 für Quatsch. Genauso wie ich auch. Ich würde nie im Leben in Stkl. 5 gehen. Ich arbeite Teilzeit und habe Stkl. 1 und für mich bleibt genug hängen bei einem brutto von ca. 1200 Euro. Da mein Freund wesentlich mehr verdient, bezahlt er die Kinderbetreuung. Ich finde es schon irgendwie blöd, daß alle meinen sie müssen von ihrem Stkl. 5-Netto auch noch die Kinderbetreuung abziehen, denn wenn dann müßte das ja hälftig dem Partner angerechnet werden. Abgesehen davon bekommt man bei 4/4 am Ende vom Jahr einiges zurück, wobei man bei 3/5 das Pech haben kann, nachzahlen zu müssen. Die Kinderbetreuungskosten können im übrigen auch noch abgesetzt werden.
LG, Anja

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Re: Rentiert sich Teilzeit??

Antwort von GEisterfinger am 19.06.2007, 10:03 Uhr

Naja, das eine ist ja ganz kurzfristig den Verdienst gegen evtl. Kindergartenkosten gegen zu rechnen. Aber ich finde es auch aus anderen Gründen wichtig zu arbeiten, z.B. einfach um drin zu bleiben, eine Option zu haben, falls der Partner mal arbeitslos wird, weil es SPaß macht usw. Lass dir doch mal ausrechnen, bei welcher STundenzahl du steuerfrei wärst.

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Re: Rentiert sich Teilzeit??

Antwort von 23bianca am 19.06.2007, 11:17 Uhr

Hallo,

ich arbeite Teilzeit (50 %) und nebenbei noch in einem Minijob, stundenweise (komme nicht immer auf 400 Euro).

So reicht es für mich.

Muß aber auch sagen, dass ich Lohnsteuerklasse III habe, da über Mann wegen Selbständigkeit schon die meisten Steuern von uns abgeführt werden.

Grüße,
Bianca

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