Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von desireekk am 21.05.2007, 10:46 Uhr

Nochmal Aupair: Wie bezahlt ihr die?

Guten Morgen,

wir haben da gerade eine interessante Diskussion in unserer Mailingliste:

Eine Frage an alle "Aupair-Mütter":

Wie bezahlt ihr Eure Mädels / Buben?

Bar oder haben die alle ein Konto hier in Deutschland?
Denn seit diesem Jahr müssten ja rein theoretisch alle Kinderbetreuungskosten überwiesen werden, damit man sie geltend machen kann...

Aber: Mein 2. Aupair (kam aus USA) mußte hier in D erst mal das Visum beantragen, damit sie überhaupt ein Konto hätte eröffnen können. Das aduerte 5 Monate und da hatte sie sich schon daran gewöhnt, KEIn Konto tzu haben und ist nach 9 Monaten sowieso wieder heimgefahren.

Mein jetziges Aupair kommt aus England, könnte also jerderzeit ein Konto eröffnen, bleibt aber insgesamt nur 5 Monate und da lohnt sich ein Konto ja überhaupt nicht.

Beim nächsten Mädel, das dann im August kommt, werde ich den selben "Spaß" wie bei Mädel Nr. 2 haben... wieder Amerikanerin...
Wieder warten bis das Visum da ist, usw...

Bisher habe ich alles in eine Tabelle geschrieben und mir das quittieren lassen...

Ehrlich gesagt wäre es doch völlig hirnverbrannt jeden Monat Unsummen an Überweisungsgebühren ins (Nicht Euro-)Ausland zu bezahlen...

Also: wie läuft das bei Euch?
Hat da ein FA schon mal sein Statement dazu abgegeben?

Viele Grüße

Désirée

 
10 Antworten:

Immer Bar

Antwort von tinai am 21.05.2007, 11:50 Uhr

Bis auf eine Ausnahme.

Wenn Du das quittiert bekommst (ich lass mir wegen der SV nie mehr quittieren als die 260 Euro) muss das anerkannt werden. Darüber hinaus gibts den Au Pair vertrag, der ebenfalls Gültigkeit hat. Ihr könnt auch Nebenkosten einsetzen (Krankenversicherung etc.)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Naja, aber....

Antwort von desireekk am 21.05.2007, 12:41 Uhr

Aber schau mal da, der "Neue" § 4f des EStG:
Letzer Satz:

"Voraussetzung für den Abzug nach Satz 1 ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung nachweist"

*hust*

Hat jemand damit Erfahrung?
Hat schon jemand "Bar" an das Aupair gezahlt und es für 2006 durchbekommen?

Viele Grüße

Désirée

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nochmal Aupair: Wie bezahlt ihr die?

Antwort von speedy am 21.05.2007, 13:29 Uhr

Hi, für 2006 geht es wohl noch mit Barzahlung, ab 2007 ist definitiv eine ÜW nötig.
PS: Ein reines Guthaben-Konto dürfen die Sparkassen auch bei EU-Ausländern ohne Visum (Antragskopie reicht) ausstellen.

www.sueddeutsche.de: "Anerkannt werden Kosten für Kindergarten und Hort, Krabbelgruppen, Tagesmütter oder für die Betreuung im eigenen Haushalt. Auch die Auslagen für eine Au-Pair-Kraft können zur Hälfte als Kinderbetreuung geltend gemacht werden. Für das Jahr 2006 sind keine Überweisungen als Rechnungsbeleg nötig, es genügt noch eine schriftliche Bestätigung der betreuenden Person."

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nochmal Aupair: Wie bezahlt ihr die?

Antwort von desireekk am 21.05.2007, 13:49 Uhr

Hallo

tja... ist ja ganz nett, aber USA ist eben kein EU-Ausland :-)

Oh mann, das macht mich echt irre...

Viele Grüße

Désirée

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich als Finanzbeamtin...

Antwort von Susanne&Hannah am 21.05.2007, 15:18 Uhr

Hallo,

ich überweise zwar meine Betreuungskosten alle an Krippe und Kindergarten aber, als Finanzbeamtin würde ich das auch in bar akzeptieren, wenn Du mir das so schreibst und belegst wie oben. Ich würde das auch in 2007 so akzeptieren, weil es ja durchwegs plausibel ist, aber das kommt natürlich auf Deinen Bearbeiter an, bei mir bekommst Du es:-)Hatte ich aber in der Praxis noch nicht.
Liebe Grüße
Susanne

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich als Finanzbeamtin...

Antwort von berita am 21.05.2007, 17:07 Uhr

Ich habe mal eine Zwischenfrage: angenommen man ueberweist die Betreuungskosten, wie belegt man das dann? Muss man da echt vollstaendige Kontoauszuege einreichen? Nicht, dass ich da was zu verbergen haette, aber irgendwie faende ich das nicht so prickelnd.. Bis jetzt dachte ich, es reicht, wenn ich eine Bescheinigung des Kigas einreiche, dass ich bezahlt habe.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@desiree, das würde ihc durchboxen

Antwort von tinai am 21.05.2007, 21:32 Uhr

und Widerspruch einlegen.

Es ist völlig gängige Praxis, dass Au Pairs ihr Taschengeld bar erhalten. Wenn sie einem daraus einen Strick drehen, dann kann man das mit Sicherheit anfechten.

Hier geht es m.E. um Tagesmütter oder Kinderfrauen oder andere Dienstleister.

Grüße Tina

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Halte ich für ausgeschlossen

Antwort von tinai am 21.05.2007, 21:34 Uhr

Dann müsste man auch bei jeder anderen Rechnung haushaltsnaher Dienstleistungen die Zahlung per Überweisung nachweisen.

obwohl ich das Finanzamt nicht sehr schätze, habe ich Sachbearbeiter in aller Regel als vernünftige Menschen kennen gelernt. Dann gibts immer noch Sachgebietsleiter.

ich hätte da gar keine bedenken.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Halte ich für ausgeschlossen - nicht unbedingt tinai

Antwort von kleiner Löwe am 22.05.2007, 8:34 Uhr

Hallo ,

ich hänge mich mal jetzt hier rein, obwohl ich kein Au Pair habe. Aber selbst die haushaltsnahen Dienstleistungen müssen per Überweisung nachgewiesen werden. Meine Mama wollte in ihrer Steuererklärung für 2006 auch eine Quittung absetzen, unser Finanzamt hat es nicht anerkannt, die erkennen nur Überweisungen an.
Von daher würde ich mich nicht darauf verlassen, dass die Bargeldzahlung anerkannt wird.

Viele Grüße
Kleiner Löwe

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Glaube ich Dir

Antwort von tinai am 22.05.2007, 10:42 Uhr

Aber ich vermute, man könnte erfolgreich dagegen vorgehen.

Es gab auch eine Zeit, in der Finanzämter pingeligst auf Formvorschriften bei Rechnungen achten. Wenn der Rechnungsempfänger nicht ganz exakt angegeben wurde, wollten sie die Rechnungen nicht akzeptieren (also wenn nicht die Komplette Firmierung drauf war wie XY GmbH, sondern vielleicht nur Firma XY). Diese Korinthenkackerei wurde kassiert.

Aber es hängt auch sicherlich vom Finanzbeamten ab und ob man es selbst macht oder ein guter Steuerberater mit einem gewissen standing. Bei uns machts der Steuerberater und da gabs bisher nie Probleme.

Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.