Geschrieben von silke.1977 am 17.08.2006, 13:23 Uhr |
Mitteilungspflicht?
Hallo!
Ich habe eine kurze Frage:
Mein E-Urlaub geht bis April 07.
Ich starte ab September einen 400€-Job.
Muss ich das meinem bisherigen AG mitteilen? Und kann dieser mir den 400€-Job aus irgend einem Grund verwähren? (er wollte mich nicht geringfügig für ein paar Stunden einstellen)
Vielen Dank für die Antwort.
Silke
Re: Mitteilungspflicht?
Antwort von meerli am 17.08.2006, 14:52 Uhr
Nö, das musst Du deinem alten Ag nicht mitteilen, wobei es vieleicht besser ist auf 400€ basis bei ihm zu arbeiten, wenn Du nach der Elternzeit in deinem Beruf bleiben willst?!
LG Sindy
Re: Mitteilungspflicht?
Antwort von sibs am 17.08.2006, 15:00 Uhr
Hallo,
Du mußt Deinen Arbeitgeber sogar um Erlaubnis fragen, wenn Du woanders arbeiten gehst. Wenn es Konkurrenz ist, kann er es Dir auch verbieten.
LG Sibs
1. Ja und 2. auch Ja
Antwort von tinai am 17.08.2006, 19:06 Uhr
Ja, du musst es mitteilen und er muss zustimmen.
Er kann di eZustimmung nur sehr eingeschränkt verweigern, z.B. wenn es direkte Konkurrenz wäre oder er Dir selbst so einen Job anbieten kann.
Sindy das ist falsch
Antwort von tinai am 17.08.2006, 19:08 Uhr
Man muss es mitteilen und die Zustimmung des AG einholen! Man ist im ungekündigten Arbeitsverhältnis und hat deswegen Mitteilungspflichten.
solche Sachen kommen auch unter Umständen raus aufgrund von Querverweisen der Bundesknappschaft oder so. Also ich würde da nie schmu machen.
????
Antwort von meerli am 18.08.2006, 6:52 Uhr
Echt?? ich dachte daß gilt NICHT für einen Minijob..Ganz erstauntbin...
LG SINDY
Re: ????
Antwort von Ulli am 19.08.2006, 14:31 Uhr
Das gilt sogar für ne freiberufliche Tätigkeit wie ab und an mal nen Artikel für die Zeitung schreiben.
Kann als Grund für die fristlose Kündigung durchgehen.