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Geschrieben von AllesOK am 02.01.2012, 12:26 Uhr

Mindestlohn für Leiharbeiter - wer kennt sich aus?

Ich arbeite nebenbei auf 400 Euro in einem Großmarkt, bin aber nicht dort angestellt, sondern bei einer Firma, die uns wiederum an den Großmarkt verleiht.

Ab 01.01. haben Zeitarbeiter von ihren Verleihfirmen Anspruch auf Mindestlohn. Muß "meine" Verleihfirma jetzt auch diesen Mindestlohn von 7,89 Euro zahlen?

 
5 Antworten:

Re: Mindestlohn für Leiharbeiter - wer kennt sich aus?

Antwort von Roxylady am 02.01.2012, 12:52 Uhr

Hi

gute Frage. Denke von alleine kommen die Zeitarbeitsfirmen nicht damit an, wären ja schön doof aus deren Sicht...
Mal im Internet schlau machen, dann weiter sehen.

LG
Roxy

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Im Internet finde ich nichts Passendes - o.T.

Antwort von AllesOK am 02.01.2012, 14:08 Uhr

xy

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Re: Im Internet finde ich nichts Passendes - o.T.

Antwort von Mama von Jonas und Lea am 02.01.2012, 18:45 Uhr

Vielleicht findest Du hier eine Antwort:
http://www.manager-magazin.de/politik/artikel/0,2828,804984,00.html

Zumindest steht da: ...gilt für alle in Deutschland eingesetzten Leiharbeiter.

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Re: Mindestlohn für Leiharbeiter - wer kennt sich aus?

Antwort von GoLLoM am 04.01.2012, 18:13 Uhr

kommt drauf an... wenns ein "werksvertrag" ist : NEIN... aktuelle Infos bei der IG Metall nachzulesen, männe hat die zeitung aber schon im altpapier versenkt .... da hat er sich nämlich auch drüber aufgeregt, da thema hier auch aktuell!

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Re: Mindestlohn für Leiharbeiter - wer kennt sich aus?

Antwort von Mama von Jonas und Lea am 05.01.2012, 13:18 Uhr

Das ist wohl der Artikel, den GoLLoM meinte:
http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/internet/style.xsl/werkvertraege-die-neue-masche-9261.htm

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