Baby und Job

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Geschrieben von Pamo am 18.01.2014, 12:52 Uhr

Ist die Scheidung denn schon eingereicht ?

Natürlich kann er an der Betreuung seines Kindes teilhaben, er wird nur eben keine staatlichen Leistungen dafür erhalten. Vielleicht kann er seinen gesamten Jahresurlaub nehmen, vielleicht noch unbezahlten Sonderurlaub hinterdrein, vielleicht ein Sabbatical.

Wie die Menschen das bis vor nicht allzu langer Zeit alle in D gemacht haben, weil es diese ganzen Erziehungs- und Betreuungsgelder einfach nicht gab.

 
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