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Geschrieben von tabeamutti am 12.07.2011, 9:37 Uhr

Gleitzone u. Steuernachzahlung ???

Hallo,

vielleicht hat da ja jemand Erfahrungswerte.
Also, mein Mann arbeitet voll, Stkl. 3, ich (hoffentlich )bald in der sog. Gleitzone, Stkl5. Müssen wir da mit einer Steuernachzahlung rechnen?
Als ich mal eine halbe Stelle hatte mussten wir das . Angeblich soll sich das ja ausgleichen u. einen Steuerberater haben wir nicht, den man mal fragen könnte.

Danke
tabeamutti

 
13 Antworten:

Re: Gleitzone u. Steuernachzahlung ???

Antwort von kidsdreierlei am 12.07.2011, 18:18 Uhr

ich arbeite nun 2 Jahre wieder.
Mein Mann in Stkl.3 voll und ich mit Stkl. 5 teilzeit. Wir mußten Steuernachzahlung von 500 Euro für 2010 leisten und für 2011 vorauszahlen. Jetzt habe ich meine Stunden reduziert und arbeite auch nur noch in der Gleitzone, aber wir müßen sicher wieder nachzahlen...trotz Kindergarten, Hort, Wegegeld, Reinigungskosten für Berufskleidung, Riester, Versicherungen etc. den Steuerausgleich hat ein Steuerberater gemacht.

Als ich nicht gearbeitet habe, haben wir immer was wiederbekommen und nun...

LG

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Re: Gleitzone u. Steuernachzahlung ???

Antwort von Kerstin B. am 12.07.2011, 19:02 Uhr

Gleitzone heißt ja nur das die Sozialversicherungsabgaben prozentual zwischen AG und AN aufgeteilt werden.

An der Steuer ändert sich ja nichts. Die wird ja gemäß deiner Lohnsteuerkarte trotzdem erhoben. Egal ob Gleitzone oder nicht.

Wenn du weniger verdienst habt ihr auch ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen. Ob du allerdings dann nicht mehr nachzahlen musst, weiß ich nicht. Kommt auch darauf an, wieviel du absetzen kannst.

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Re: Gleitzone u. Steuernachzahlung ???

Antwort von DidiM am 12.07.2011, 20:08 Uhr

Hallo!
Mein Mann hat auch Stkl.3, ich 5, sog. Gleitzone. Wir müssen jedes Jahr um die 500,- nachzahlen.
Die Summe hat sich auch kaum nach einer Gehaltserhöhung bei mir verändert.

HG
Didi

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Re: Gleitzone u. Steuernachzahlung ???

Antwort von dieElle am 12.07.2011, 20:36 Uhr

Ich arbeite jetzt seit gut drei Jahren wieder und wir haben ebenfalls die Aufteilung III (Vollzeit) und V (Teilzeit). Bisher haben wir immer eine Steuererstattung bekommen. Ich hoffe nicht, dass sich daran mal was ändert...

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...hier auch, leider:-(

Antwort von kathi-maus am 12.07.2011, 20:55 Uhr

Wir haben auch die Klassen III und V, wir haben auch knapp 500 Euro nachzahlen müssen, seitdem will das Finanzamt nun ne vierteljährliche Vorauszahlung haben
Wir haben allerdings nicht viel abzusetzen, außer meine paar Kilometer zur Arbeit, von daher wird es wohl so bleiben

LG Katharina

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Re: ..Das ist ja bescheuert....

Antwort von mamavon3en am 13.07.2011, 7:26 Uhr

Da kriegt man schon echt wenig in 5 und davon auch noch was weg.
Da frag ich mich doch, ob`s wirklich sinnig ist, wieder auf Steuerkarte zu arbeiten, .

Ich kann verstehen, warum manche nicht arbeiten gehen bei sowas - allerdings wär mir das auch wieder zu unsicher, von wegen Altersarmut.

Boah, ich könnt kot....

Danke, tabeamutti

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gar nicht bescheuert....

Antwort von björg am 13.07.2011, 8:28 Uhr

hey, das ganze Jahr über hat dein Mann viel zu wenig Steuern bezahlt und du viel zu viel. Weil er mehr verdient als du (durch die Steuerklasse hat er "zu viel" verdient), müsst ihr halt noch nachzahlen. Dafür hattet ihr das ganze Jahr über mehr netto zur Verfügung. Ein Tipp: Wählt IV/IV, damit die Steuerlast zwischen euch gerecht verteilt ist und ich wette, ihr werdet nach der Steuererklärung einer Rückzahlung erhalten. Und du hast mehr auf deinem Gehaltszettel (und du lässt dich leichter wieder überzeugen, dass sich Arbeiten auch finanziell lohnt).

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Re: gar nicht bescheuert. @björg

Antwort von tabeamutti am 13.07.2011, 8:37 Uhr

4/4 lohnt nicht, da ich sehr viel weniger verdienen werde als er.
Es ist rotzdem bescheuert, dennwenn nur er steuerpflichtig arbeitet - eben Stkl3- und ich nur Minijob kriegen wir ja immer was wieder.

Und ich verdiene beim Minij. wesentlich mehr als auf Steuerkarte - für weniger Arbeitsstunden. Ob ich Familienvers. bin od. selbst ist mir egal, es geht halt nur um die Rentenvers., die ich aber jetzt auch freiwillig zuzahle.

Arbeiten gehen will ich, aber ehrlich gesagt, auch nicht für "Noppes", da überlege ich jetzt echt 2x, ob`s nicht doch 400€ bleiben.

tabeamutti

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Weg mit dem Ehegattensplitting!

Antwort von Tinai am 13.07.2011, 9:45 Uhr

Hallo,

das ist das Problem des Ehegattensplittings!

Die Gleitzone betrifft allerdings nur die Sozialabgaben, das hat mit der Steuer nichts zu tun (www.minijobzentrale.de).

Fair ist nur die IV/IV. Allerdings habt Ihr dann unter dem Jahr weniger netto, bekommt dafür aber eine satte Nachzahlung am Ende des Jahres.

Bei III/V ist es regelmäßig so, dass eine Nachzahlung anfällt, vor allem, wenn der III mehr verdient.Dafür hat man unter dem Jahr mehr netto.

Ob IV/IV oder III/V - die Steuerlast insgesamt bleibt die gleiche!

Der große Vorteil von IV/IV ist aber, dass sich das für sämtliche Lohnersatzleistung auswirkt, die sich nämlich immer nach dem Letzten Nettogehalt berechnen und das ist bei IV einfach höher als bei V. Aber so lange Frauen klaglos die V hinnehmen, sollten sie sich nicht beklagen, dass so "wenig" übrig bleibt, sie schlagen stillschweigend ihren eigenen Verdienst dem Manne zu.

Grüße Tina

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Re: Weg mit dem Ehegattensplitting! @tinai

Antwort von tabeamutti am 13.07.2011, 9:58 Uhr

Hallo,

ja, das weiß ich - und klaglos nehm ich das nicht hin. Ich klage ja lauthals , aber bei uns liegt eine Dif. von viel, viel € Brutto zwischen dem Verdienst - wenn wir da 4/4 nehmen würden kommen wir nicht über den Monat, weil ich nicht so viel verdiene, wie ihm abgezogen würden.

Und auf die Rückzahlung warten - dann haben wir immer noch 11 Mon vom Jahr, wo`s fehlt.
Ach man, alles doof.

LG tabeamutti

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Re: Weg mit dem Ehegattensplitting! @tinai

Antwort von Kerstin B. am 13.07.2011, 13:34 Uhr

Wähl doch IV/IV mit Faktor. Dann wird die Steuerlast gerecht abgezogen.

Und zu der Rentenversicherung. Ich vermute das du auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet hast und dir der Arbeigeber 4,9% von deinen 400 Euro abzieht.

Ruf doch mal bei der Rentenversicherungsanstalt an und frag wieviel Rente dir das bringt!!!

Aber lieber schimpft man auf das böse Finanzamt. Ich werde noch bestraft dafür das ich arbeiten gehe. Aber die Einsicht das der Ehemann unterm Jahr von dir profitiert und er netto mehr rausbekommt siehtst du nicht. Von der Höhe einer späteren Rente fang ich gar nicht erst an.

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Kann man so pauschal nicht sagen

Antwort von speedy am 13.07.2011, 15:38 Uhr

Hi,
das kann man pauschal nicht sagen, wir haben immer eine Rückzahlung bekommen, obwohl wir zusätzlich noch Freibeträge für Fahrtwege und Kinderbetreuung auf den Steuerkarten eingetragen hatten. Es hängt halt immer davon ab, was ihr alles abzusetzen habt.

Gruß, Speedy

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Na dann oute ich michz

Antwort von Tinai am 13.07.2011, 16:57 Uhr

Ich habe auch Lohnsteuerklasse V, aber ich bekomme auch keine Lohnersatzleistung aus den Sozialkassen und bei uns würde sich nichts ändern, da wir ohnehin eine EKST-Vorauszahlung leisten müssen. Deswegen habe ich es auch bis jetzt nicth geändert - vor allem aus Faulheit.

Aber es ist ja gut, wenn Du Dir dessen bewusst bist. Vielleicht kannst Du es so errechnen: Du rechnest bei einem GEhaltsrechner (z.B. Spiegel.de) mal den Fall mit Euren Gehältern bei 4/4 und vergleichst das Ergebnis dann mit III/V wie Ihr es jetzt habt. Bei 4/4 kommt vermutlich die höhere Steuerlast raus und dann hast Du die Differenz zur Nachzahlung wenigstens ungefähr.

Grüße Tina

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