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Geschrieben von Mausi2504 am 05.03.2009, 11:58 Uhr

Geringfügige Beschäftigung

Hallo vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen. Meine Tochter ist letztes Jahr im September zur Welt gekommen. Ich arbeite normal als Arzthelferin und habe 3 Jahre Elternzeit eingereicht. Jetzt würde ich jedoch gerne eine geringfügige Beschäftiguing oder evt. auf 400 Euro Basis wieder gerne Arbeiten. Allerdings nicht in der Praxis sonder als Putze oder ähnliches. Denn nach 3 Jahren möchte ich wieder teilzeit als Arztelferin gehen. Wenn ich jetzt eine Stelle antrete auf geringfügiger Basis muß ich das meinem Chef denn mitteilen? Bzw. brauch ich dann eine 2 Lohnsteuerkarte? Lg

 
4 Antworten:

Re: Geringfügige Beschäftigung

Antwort von tabeamutti am 05.03.2009, 12:39 Uhr

Hallo,
für 400€ od. geringfügige Beschäftigung musst du keine Steuerkarte haben, du bist ja nicht versicherungspflichtig.

Aber soweit ich weiß, musst du deinem Chef Bescheid sagen.

LG Sandra

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Re: Geringfügige Beschäftigung

Antwort von Carina+Eve am 05.03.2009, 15:37 Uhr

hallo

du musst deinem chef bescheidsagen.
geringf.beschäftigt meinßt du 420 euro oder?
ich musste damals eine 2te lsk bantragen ,die 6er die wurde bei meiner vollzeitstelle hinterlegt und die ander musste ich beim nebenjob abgeben.
kannst du nicht auf 400 euro basis bei euch in der praxis arbeiten?
hab damals auch auf 400 euro bei meinem arbeitgeber gearbeitet.
gruß carina

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Re: Geringfügige Beschäftigung

Antwort von Mausi2504 am 05.03.2009, 19:18 Uhr

Nein auf 400 euro basis nimmt er mich nicht. Also wenn überhaupt dann halt nach den 3 Jahren weil er jetzt ja jemanden für mich eingestellt hat. Und um auf die 400 Euro zu kommen müsste ich jeden Tag den ganzen vormittag arbeiten. Und das möchte ich ehrlich gesagt noch nicht. Wegen meiner Maus. Möchte die Zeit noch nutzen. Es müssen keine 400 euro dabei rumkommen.

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Re: Geringfügige Beschäftigung

Antwort von Sassi1 am 06.03.2009, 9:50 Uhr

Hallo,
für einen Minijob (bis 400 Euro) brauchst Du keine Lohnsteuerkarte. Allerdings für alles ab 401 Euro dann schon.
Du brauchst für jegliche berufliche Tätigkeit außerhalb seiner Praxis die Genehmigung Deines Chefs.

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