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Geschrieben von mam17 am 20.06.2018, 14:51 Uhr

Gefährdungsbeurteilung

Hallo zusammen,

mein Chef lässt mich mit der Gefährdungsbeurteilung ziemlich alleine, daher erhoffe ich mir von Euch etwas Hilfe, bzw. einen Erfahrungsaustausch.

Ich bin nun in der 12. SSW und arbeite 40 Std. wöchentlich im Außendienst.
Einmal pro Woche habe ich einen festen Bürotag, alle anderen Tage bin ich mit dem Auto im Außendienst unterwegs.
Die Fahrzeit beträgt weniger als die Hälfte meiner Arbeitszeit.
Meine "Einsätze" unterscheiden sich von Termin zu Termin voneinander. Mal sitze ich nur bei den Kunden im Büro, meist bin ich aber in der Produktion unterwegs. Je nach Firma ist es mal sehr kalt (Kühlhaus), heiß (Produktion), sehr laut durch Maschinen, mal sehr stickig durch Dämpfe (nur unangenehm, nicht gesundheitsgefährdend über die kurze Dauer) An den Einsatzorten herrscht meist reger Verkehr von Staplern oder sonstigen Kraftwagen. Schutzkleidung, wie Warnweste, Helm, Sicherheitsschuhe sind meist vorgegeben. Mal arbeite ich draußen, mal drinnen.

Der Fragebogen zur Gefährdungsbeurteilung fragt jedoch nicht nach der Häufigkeit. Es gibt nur ein "ja" oder "nein", bei den Fragen, ob ich in Hitze, Kälte, Nässe etc. arbeite. Für mich wäre ein "manchmal" zutreffend :)

Kann ich trotz der unterschiedlichen Einsätze ein "ja" ankreuzen?

Wie verhält es sich mit den "Ruhepausen"? Ich könnte mich -wenn es mir ganz schlecht geht- in mein Auto legen oder nach Hause fahren und mich dort hinlegen, in Akutsituationen wäre das aber recht weit.

Sorry für den langen Text, aber ich wollte meinen Job so genau wie möglich beschreiben.

Vielleicht hat ja jemand von euch eine ähnliche Situation (gehabt) und kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank vorab und einen tollen sonnigen Tag,
Mam17

 
5 Antworten:

Re: Gefährdungsbeurteilung

Antwort von mellomania am 20.06.2018, 19:48 Uhr

die arbeitssituationen wie kälte, nässe etc beziehen sich auf dauerhaft. nicht ab und zu. daher eher nein. aber bitte poste deine anfrage im rechtsforum bei frau bader. nur sie kann dir da insoweit helfen, als dass es nachher nicht heißt, du hast die angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht...sie ist rechtsanwältin, alle andren hier laien...wäre sicherer

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Re: Gefährdungsbeurteilung

Antwort von dhana am 20.06.2018, 20:01 Uhr

Hallo,

mein Mann muss diese Gefährdungsbeurteilungen öfters ausfüllen und er sagt das immer ein Ja angekreuzt werden muss, wenn diese Gefährdung auftritt - auch dann wenn es nur manchmal ist.
Sprich bei ihm in der Krankenpflege muss eine Gefährdung mit infektiösen Patienen mit Ja bestätigt werden - auch wenn nur manche Patienten infektiös sind.
Er sagt es geht um die kleinste Gefährdung die auftritt. Nur manchmal ist also ein Ja.

Gruß Dhana

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Re: Gefährdungsbeurteilung

Antwort von Felica am 20.06.2018, 21:20 Uhr

Das Problem ist leicht zu lösen, Dein AG muss die ausfüllen und eben nicht du. Das kann und darf er nicht auf dich abschieben. Notfalls würde ich mich ans Gewerbeamt wenden und die um Einschätzung bitten. Würde ich dem AG auch drauf hinweisen sollte er sich dazu nicht in der Lage sehen.

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Re: Gefährdungsbeurteilung

Antwort von Trini am 21.06.2018, 21:34 Uhr

Jede Firma hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die dabei beratend tätig ist.

Bei uns soll jetzt tatsächlich jeder Arbeitsplatz auch hinsichtlich Schwangerschaft bewertet werden, selbst wenn der Stelleninhaber männlich ist.
Spart Arbeit im Fall einer Schwangerschaft, frisst aber jetzt unnötig Arbeitszeit.

Trini

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Nicht jede Firma hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit

Antwort von DannaM am 25.06.2018, 14:24 Uhr

Besonders kleine Firmen nicht.

Ich würde die zuständige Stelle in der Bezirksregierung anrufen die sind sehr nett und helfen weiter.

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