Geschrieben von sojamama am 03.01.2016, 17:37 Uhr |
Frage zur Freiberuflichkeit, Selbständigkeit usw.
Hallo,
ich arbeite in meinem erlernten Beruf für 25 Wochenstunden. Falls das wichtig ist.
Zusätzlich habe ich aber eine weitere Ausbildung, aber nichts staatl. anerkanntes. Es ist eine ehrenamtliche Beratungstätigkeit in Form von Mutter-zu-Mutter Beratung, Stillberatung.
Wisst Ihr, wie das ist, wenn ich Kurse dazu anbiete? Infoabende oder Kurse, die über 3x 2 Stunden oder so gehen?
Muss ich das anmelden und vor allem WO - Finanzamt, Gewerbeamt?
Als was? Selbständig mit Gewerbeschein? Freiberuflich? Gar nichts?
Wie macht das der Nachhilfeschüler ü18? Muss der auch ein Gewerbe anmelden, wenn er dafür Geld bekommt?
Wie rechnet der Rentner ab, der z.B. Rasen mäht und Geld bekommt?
DAS frage ich mich immer, wenn ich die vielen Anzeigen in diversen Zeitungen sehe.
Wer kennt sich da aus?
Gibt es einen Verdienstgrenze, wo ich sozusagen Geld dazu verdienen darf ohne Meldung? Ist das überhaupt möglich? Kommt das auf eine Regelmäßigkeit an? Die bei mir nicht wäre, nur nach Bedarf sozusagen.
Bei einer Nachhilfekraft hier bilde ich mir ein, sie hätte mir mal sowas gesagt. Sie darf nur eine begrenzte Anzahl Kinder haben zur Nachhilfe, sonst muss sie sich selbständig melden und das will sie eigentlich nicht mehr. Denn die Zeiten sind vorbei, die Nachhilfeschule übergeben worden, nicht mehr ihre.
Ich würde mich sehr freuen, wenn sich da jemand auskennt und mir helfen kann.
Vielen lieben Dank.
melli
- Frage zur Freiberuflichkeit, Selbständigkeit usw. - sojamama 03.01.16, 17:37
- Re: Frage zur Freiberuflichkeit, Selbständigkeit usw. - Neutrina 03.01.16, 20:10
- Re: Frage zur Freiberuflichkeit, Selbständigkeit usw. - lilawiese 05.01.16, 1:00
- Re: Frage zur Freiberuflichkeit, Selbständigkeit usw. - Moni33 10.01.16, 0:00
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