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Geschrieben von Lia82 am 12.01.2008, 17:53 Uhr

Frage zu Elterngeld - wer kann mir helfen??

Hallo,

eigentlich bin ich im "ersten Kinderwunsch"-Forum unterwegs, aber ich glaub nicht, dass mir dort jemand weiterhelfen kann.

Folgendes:

Eigentlich wollten mein Mann und ich mit dem Kinderwusch pausieren, weil ich einen befristeten Arbeitsvertrag bis Mitte Juli habe und wir auf das volle Elterngeld angewiesen sind. Jetzt ist es aber trotzdem möglich, dass ich ss bin. ET wäre Anfang Oktober.
Wie würde es sich in meinem Fall mit dem Elterngeld verhalten? Hab gelesen, dass der Monat in dem entbunden wird nicht angerechnet wird. Das wäre der Oktober. Wie verhält es sich mit dem Juli, da ich in dem Monat ja nur 11 Tage arbeiten würde? Mutterschutzgeld würde ich dann wahrscheinlich auch keines bekommen, sprich August und September ohne Geld dastehen, oder?

Bin grad am Verzweifeln und hoffe mir kann jemand weiterhelfen...

Lg
Lia

 
5 Antworten:

Re: Frage zu Elterngeld - wer kann mir helfen??

Antwort von lena_1977 am 12.01.2008, 18:39 Uhr

Naja, für die Monate ab Mitte Juli mußt du dich arbeitslos melden - auch wenn du durch die SS wahrscheinlich schwer vermittelbar wärest.

Elterngeld kannst du dir ganz genau ausrechnen unter

http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/

Wichtig ist, immer nur das normale Gehlat zur Berechnung benutzten - Weihnachtsgeld und Co. werden nicht mitgezählt.

Lena

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Re: Frage zu Elterngeld - wer kann mir helfen??

Antwort von magistra am 13.01.2008, 9:06 Uhr

soweit ich weiß, berechnet sich das elterngeld aus dem einkommen der zwölf monate vor der geburt, unabhängig davon, ob du zum zeitpunkt der geburt beschäftigt bist oder nicht.
frag doch mal bei der frau bader im forum (auch wenn die bei elterngeld immer mal wieder daneben liegt. ist eben für alle neu).

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Re: Frage zu Elterngeld - wer kann mir helfen??

Antwort von sibs1 am 13.01.2008, 12:18 Uhr

Hallo,

also wenn Du im Oktober Entbindungstermin hast, bist Du ja schon im September im Mutterschutz. Bei Entbindungstermin Anfang Oktober eventuell auch schon ein paar Tage im August. Für den Rest Juli und den Monat August erhälst Du Arbeitslosengeld, wenn Anspruch besteht. Falls Du ALG1 erhälst, bekommst Du auch Mutterschutzgeld in Höhe von Deinem ALG1. Elterngeld wird rückwirkend für die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz gerechnet, wobei die Monate mit Arbeitslosengeld (wäre bei Dir ja nicht so viel) mit 0,00 Euro eingerechnet werden.

LG Sibs1

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Re: nagel mich net fest, aber das hab ich rausgefunden

Antwort von Hotsprings am 13.01.2008, 18:58 Uhr

Also zu allererst ich hatte auch einen befristeten Arbeitsvertrag mit dem einzigen Unterschied, dass sich mein Vertragsende mit der Mutterschutzfrist überschritten hat. Vertragsende 15.12.2007, Mutterschutzbeginn 10.12.2007.

Ich hab so ziemlich sämtliche Ämter abgeklappert.

Auf dem Arbeitamt wurde mir gesagt, ich bekomme nix, da ich ja dann schon in Mutterschutz bin. Wobei ich hier vermute, dass du dich dann am besten arbeitslos meldest, mit Beginn der Mutterschutzfrist meldet dich das Arbeitsamt ab.

Denk daran, dass du die Arbeitslosmeldung 3 Monate vor Vertragsende machen musst, sonst sperren die dich.

Ich vermute dann, dass du bis zum Mutterschutzbeginn Arbeitlosengeld I bekommst.

Bei der Krankenkasse musst du mind. die 13 Euro Mutterschaftsgeld bekommen für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung. Die Krankenkasse hatte mir aber gesagt, dass Arbeitslose Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes bekommen. Da sich bei mir alles überschnitten hatte und ich kein Arbeitslosengeld mehr bekam, hieß es ich bekomme Mutterschaftsgeld in Höhe meines Krankengeldes.

Eltergeld beantragst du direkt nach der Geburt. Mutterschaftsgeld wird hier angerechnet. Zur Berechnung des Elterngeldes wird leider nur dein Einkommen aus deinem Job angerechnet, ohne Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonus usw. Arbeitslosengeld zählt nicht als Einkommen. D.h. um halbwegs kalkulieren zu können, nimmst du dein Nettogehalt von Oktober 2007 bis Juli 2008, weil danach warst ja arbeitslos, zählst die einzelnen Monate zusammen und teilst diese Summe durch 12. Von dem Ergebnis ziehst du 77 Euro Werbungskostenpauschale ab und dann rechnest von dem verbleibenden Rest die 67% Elterngeld aus. Das dürfte dann so pi mal Daumen dein Elterngeld sein.

Elterngeld bekommst dann nach dem Mutterschaftsgeld, als vom 3.-12. Lebensmonat deines Kindes wenn du auf 1 Jahr gehst oder vom 3. bis 20. Lebensmonat deines Kindes wenn du auf 2 Jahre gehst.

Ansosten gibt es ne gute Infoseite auf: www.eltergeld.net Da ist ein Rechner drauf.

Mein Urteil zum Elterngeld fällt relativ negativ aus, weil im Prinzip doch wieder die gutverdienenden profitieren und nicht die, die es wirklich brauchen.

Vielleicht konnte ich dir ein wenig helfen.

Ach so noch was, Kindergeld in Höhe von 154 Euro beantragst du mit einem Formular vom Arbeitsamt bei der Familienkasse, sollte das Geld hinten und vorne nicht reichen, schau ob du über das Arbeitsamt noch den Kinderzuschlag von 140 Euro im Monat bekommst.

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Re: Vielen Dank für Eure Antworten!

Antwort von Lia82 am 13.01.2008, 19:14 Uhr

jetzt ist mir das ganze etwas klarer. hab mich auch schon bei "elterngeld.net" registriert weil ich finde, dass man da schon gut informiert sein sollte. Ist ein ziemlich komplexes Thema, das auf jeden individuell zugeschnitten wird. Hätte nie gedacht, dass ich das mal sage, aber besser ich bin jetzt noch nicht ss :(. Besser ist es dann wohl einen festen Vertrag zu haben, dann hat man bessere Chancen später wieder den Einstieg ins Berufsleben zu finden.

Ich wünsche Euch alles Gute!
Lg
Lia

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