Geschrieben von tinai am 03.03.2003, 15:33 Uhr |
Erziehungsgeld
Also zusammen wohnen bleiben wird auch weiterhin als Lebensgemeinschaft behandelt, auch wenn ihr sie de facto nicht ausübt. Da müsstet ihr schon an zwei verschiedenen Orten wohnen.
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- Erziehungsgeld - steffy 03.03.03, 12:15
- Re: Erziehungsgeld - tinai 03.03.03, 15:33