Baby und Job

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Geschrieben von steffy am 03.03.2003, 12:15 Uhr

Erziehungsgeld

Hallo zusammen!!!!

Wolte mal wissen wie es aussieht wenn ich Arbeitslosengeld bekomme wir das Erziehungsgeld darauf angerechnet oder nicht? Ich bin bis mitte August im MuSch und mein Arbeitsvertrag läuft im Oktober aus danach oder vorher muß ich mich arbeitslos melden, muß ich das dann wieder umgehend beim erziehungsgeld angeben das das neu berechnet wird??? Wie sieht es aus wenn ich und mein Freund uns trennen ich aber wegen dem lieben geld in der wohnung mit wohnen bleibe und mitzuschuß zahle. Wird das akzeptiert bei dem Amt oder nicht? Kontrolliert eigentlich die Erziehungsgeldstelle was mann hat und wo man wohnt?
Wird das geld überhaupt wo dazu gerechnet oder nicht.

Danke steffy

 
1 Antwort:

Re: Erziehungsgeld

Antwort von tinai am 03.03.2003, 15:33 Uhr

Also zusammen wohnen bleiben wird auch weiterhin als Lebensgemeinschaft behandelt, auch wenn ihr sie de facto nicht ausübt. Da müsstet ihr schon an zwei verschiedenen Orten wohnen.

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