Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von speedy am 27.04.2015, 9:45 Uhr

Brauche mal rechtlichen oder steuerrechtlichen Rat bitte

Hi,
der GTV ist nur verbindlich, wenn wirklich beide Parteien Mitglied sind oder es im Arbeitsvertrag ausdrücklich so steht (also nicht "in Anlehnung an den GTV" o.ä....).
Dann aber zählen natürlich alle Teilzeittätigkeiten auch "voll" als Berufsjahre - Teilzeit ist TZ, auch ein Minijob ist aus arbeitsrechtlicher Sicht nichts anderes, nur mit einer steuerlichen Erleichterung. Du kannst dich da auf die FAQ der Bundesärztekammer berufen bzw. auch Hilfe über die Gewerkschaft anfordern - dazu sind die da, zumindest wenn du Mitglied bist (oder es schnell noch wirst).

Gruß, Speedy

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.