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Geschrieben von Maikäferchen2017 am 26.09.2017, 10:02 Uhr

Berechnung Elterngeld beim zweiten Kind

Hallo alle zusammen,
ich bräuchte mal eure Hilfe bzw. die Meinungen von Außenstehenden.

Folgende Situation:
Dieses Jahr im Mai haben wir unser erstes Kind bekommen. Ich bin z. Zt. für zwei Jahre in Elternzeit, bekomme bis einschl. Februar 2019 Elterngeld Plus. Die Monate März bis Juli müsste ich so überbrücken und hatte eigentlich vor ab August 2019 wieder für ca. 15 – 18 Std. zu arbeiten. Unsere Kleine kommt ebenfalls ab August 2019 in die Krippe (würde den August gleich mit Urlaub wg. Eingewöhnung überbrücken) und ich würde vormittags dann ein paar Std. arbeiten. So war einmal der Plan...

Nun haben wir mal über den Zeitpunkt für ein zweites Kind gesprochen. Wir möchten beide keinen so großen Altersunterschied haben, haben so an 2-3 Jahre dazwischen gedacht. Habe mich anschließend mal über das Elterngeld informiert und bin, sofern ich alles richtig verstanden habe, geschockt wie man da in Deutschland mit uns Eltern vorgeht...
Demnach müsste man ja zusehen, gleich nach dem ersten Kind ein zweites hinterherzuschieben, damit man noch einigermaßen gutes Elterngeld bekommt.

Korrigiert mich bitte, wenn ich mit meinen Infos daneben liege, aber es ist doch so, dass, wenn man in der Elternzeit des ersten Kindes das zweite Kind bekommt, das Elterngeld von vor der Geburt des ersten berechnet wird, oder? Es geht dabei aber um den Zeitraum des Elterngeldbezuges, richtig? Also in unserem Fall müsste bis Februar 2019 ein zweites Kind da sein, damit ich mein vorheriges Elterngeld bekomme? Wie wäre es denn, wenn ein zweites Kind erst im Mai 2019 kommt. Dann hätte ich zwei Monate (März u. April 2019) gar kein Einkommen. Würde für die Berechnung der restlichen 10 Monate die Monate vor der Geburt unserer Tochter genommen werden, also Juli 2016 bis April 2017? Soweit ich das verstanden habe, wird die Zeit mit Elterngeldbezug ausgeklammert und somit nicht berücksichtigt.

Haben uns mal die Vor- und Nachteile überlegt, sind da aber unterschiedlicher Meinung. Daher würde ich gerne mal von uns wissen, was ihr machen würdet, ob wir irgendwas grundlegendes Wichtiges übersehen haben, usw.

Vorteile:
der Altersunterschied wäre wirklich klein, um die 2 Jahre +/- ein paar Monate
ich würde nicht für ein paar Monate wieder arbeiten gehen, um kurz danach wegen erneuter Schwangerschaft in MuSchu zu gehen. Somit Erleichterung für die Firma, wenn ich gleich komplett zuhause bleib, sprich in meiner jetzigen Elternzeit das zweite Kind bekomme
annähernd das Elterngeld beziehen, was ich jetzt habe (sind finanziell leider etwas drauf angewiesen. Bei nur knapp 15 Std. Teilzeitarbeit würde ja nicht viel an Elterngeld rauskommen, wenn ich zwischendurch kurz wieder arbeiten gehe).
Man könne sich die Krippe mit 2 sparen und das erste Kind noch ein Jahr zuhause betreuen
Nachteile:
Finde es erschreckend, ein zweites Kind wegen der finanziellen Situation und der Handhabung hier in Deutschland planen zu müssen. Normalerweise hätten wir wohl noch bis Ende 2019 sonst mit dem „Üben“ gewartet... Aber wenn ein halbes Jahr soviel an Geld ausmacht, warum warten?
Man ist dann 4-5 Jahre aus dem Job raus. Ist das so ratsam? Oder wäre es klüger, um am Ball zu bleiben, zwischendurch wieder ein paar Monate zu arbeiten?
Ich habe Angst, wenn so schnell ein zweites hinterher kommt, das man dem ersten nicht mehr gerecht wird und es sich benachteiligt fühlt. Ich weiß ja, wie anstrengend die ersten Wochen nach Geburt waren... und dann nebenbei noch das zweite glücklich machen. Klar, ist zu schaffen... Habe ich trotzdem riesigen Respekt vor.

Was würdet ihr mir raten? Bzw. steckte vielleicht jemand schon mal in einer ähnlichen Situation oder habt ihr ähnliche Gedankengänge?
Bin auf eure Meinungen gespannt! Und vielleicht kennt sich ja auch jemand genau mit der Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind aus und kann mal berichten...

Sorry, dass es sooooo lang geworden ist.

 
24 Antworten:

Deine Empörung kann ich nicht verstehen.

Antwort von emilie.d. am 26.09.2017, 15:03 Uhr

In welchem Land wird Eltern in diesem Maße unter die Arme gegriffen? Elterngeld kompensiert den Verdienstausfall für ein Jahr. Wenn Du zwischen den Kindern nicht arbeitest, hast Du keinen Verdienstausfall.
Ich würde zu Teilzeit in Elternzeit raten. Dein Vollzeitvertag bleibt bestehen, Du kannst bis 30 h die Woche arbeiten und so Dein EG erhöhen. Außerdem vor Mutterschutz die Elternzeit beenden, dann erhälst Du MG im Unfang Deines Vollzeitvertrages.
Wenn Du volles EG möchtest ohne Arbeit dazwischen, musst Du ca. drei Monate nach Geburt wieder schwanger werden. Kommt das Kind später, gehen die Monate mit 0 Euro in die Rechnung ein.

Alternativ eben erst Kind planen, wenn man wieder arbeitet.

Oder mit dem 300 Euro.Mindestsatz plus eventuell 75 Euro Geschwisterbonus planen.

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Provokant gesagt:

Antwort von desireekk am 26.09.2017, 19:27 Uhr

Provokant gesagt:

ich fiunde es erschreckend wire man die Planung seiner Familie und Entstehung eines Menschen von dem bißchen Elterngeld mehr oder weniger abhängig machen kann.

Warum willst Du denn erst ab August wieder arbeiten?
Warum nicht jetzt?
Warum nicht ab Mai 2018?

Der deutsche Staat bemüht sich darum die finanziellen Ausiwrkungen die man erlebt wenn man wg. eines Kindes Zuhause bleiben will (persönliche Lebensgestaltung!) abzumildern.
Wenn Du nur 15 Std.wöchentlich arbeiten willst ist das völlig OK, aber der Steuerzahler muss das nicht finanzieren nur weil das Deine individuelle Lebensplanung ist.

IHR möchtet einen für Euch perfekten Altersabstand... der geht nun mal nicht mit einer "perfekten staatlichen Subventionierung" einher...

LG

D

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Re: Berechnung Elterngeld beim zweiten Kind

Antwort von Hubbeldubbel am 26.09.2017, 20:04 Uhr

Du bist ziemlich fehlinformiert...

"Wenn man in der Elternzeit des ersten Kindes, das zweite Kind bekommt..." Falsch.

Ausgeklammert würden max. je nach Situation (z.B.Alleinerziehend) 14 Monate .

Geburt Kind 1 Mai 2017

Jeder Monat ohne Einkommen ab dem 1. Geburtstag von Kind 1 fließt dann mit 0 Euro in die Berechnung fürs nächste EG ein. Ob das imaginäre Kind im Februar oder Mai 2019 auf die Welt kommt ist bei Euch total egal. Es zählen 12 Monate Einkommen vor Geburt. Bei Euch wäre das 12 x 0 Euro... also Mindestsatz 300€ ...

Um das "gleiche EG" wie bei Kind 1 zu erhalten, hättest Du müssen ca. 3 bis 4 Monate nach Geburt von Kind 1 wieder schwanger werden oder eben ab dem 1. Geburtstag von Kind 1 wieder zu alten Konditionen arbeiten. Dann wäre es egal, wann das zweite Kind kommt.

Verständlich? Nein? Dann lass es Dir im Forum von Frau Bader nochmal erklären.

Erschreckend finde ich übrigens so manche Einstellung... BG

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Kein Verständnis für so eine Einstellung

Antwort von lilke am 27.09.2017, 10:24 Uhr

Erst einmal werden maximal 14 Monate mit EG Bezug ausgeklammert plus Mutterschutz, also rund 16 Monate. Sprich kommt dein Kind mit mehr Abstand und du hasg nicht gearbeitet, hast du Abzüge.

Wenn du volles EG willst geh arbeiten. Sorry, aber ich hab für solches Gejammer null Verständnis! Meine Kinder haben 21 Monate Abstand und ich habe für mich beide volles EG bekommen, ganz einfach weil ich wissend, dass wir ein zweites wollten meinen Arsch hoch bekommen hab und arbeiten gegangen bin.

Es ist also ganz einfach, wenn du volles EG willst: Geh wieder voll arbeiten.

Wir haben hier in Deutschkand ECHT viel Glück, dass wir so viel Unterstützung nach der Geburt bekommen. In anderen Ländern müssen die Mütter nach ein paar Wochen schon wieder arbeiten, weil es null Unterstützung gibt.Genausk war es hier in DE vor gar nicht so langer Zeit.

Ob man sich Kinder leisten kann mussten Eltern schon immer durchrechnen. Nur inzwischen rechnen sie nicht mehr "reicht unser Einkommen", sondern "Wie quetsch ich das meiste aus dem Staat raus ohne einen Finger krumm zu machen". Und DAS finde ich echt bedenklich.

LG Lilly

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Re: Berechnung Elterngeld beim zweiten Kind

Antwort von Maikäferchen2017 am 27.09.2017, 11:37 Uhr

Ja sorry, dass ich mich einfach erkundigen wollte. Stattdessen wird man hier gleich blöde angepampt... Klasse!
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich nicht arbeiten will. Ich bin bis zum MuSchu sehr gerne arbeiten gegangen und hatte echt Angst, dass mir danach zuhause die Decke auf den Kopf fällt (was nicht der Fall ist). Aber es gibt auch tatsächlich Leute, die können weder jetzt noch in einem Jahr wieder voll arbeiten gehen, weil sie einfach keine Betreuung fürs Kind haben. Oma u Opa wohnen weiter weg... Daher werde ich auch nie mehr als allerhöchstens 18 Std arbeiten gehen können, wenn die Kleine in der Zeit in der Krippe ist. Wobei das Geld, was ich dann verdiene, gleich weiter zur Krippe geht. Aber das ist ein anderes Thema...
Umsonst hab ich nicht gefragt wegen dem EG, wenn wir nicht finanziell drauf angewiesen wären bzw der Unterschied nur ein paar wenige 100€ gewesen wären...
Aber lassen wir das... Thema abgehakt!

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Re: Berechnung Elterngeld beim zweiten Kind

Antwort von marijanam79 am 27.09.2017, 12:44 Uhr

Hi,

darf ich fragen warum du dann nur 15-18 std wöchentlich arbeiten kannst wenn das Kind in der Kita ist??? Hast du einen langen fahrtweg oder???

Versteh mich bitte nicht falsch, dein Kind soll ja nicht gleich 40 std oder mehr in die Krippe, aber kannst du nicht auf 25-30 std arbeiten? Ich meine wegen deinem Elterngeld für das 2. Kind!

Grüssle Marijana

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Re: Berechnung Elterngeld beim zweiten Kind

Antwort von Maikäferchen2017 am 27.09.2017, 12:54 Uhr

Das Kind wäre von 7 - 13 Uhr in der Krippe. Mein Fahrtweg beträgt 30 - 35 Min., sodass ich halt erst 7.30 Uhr, eher 7.45 Uhr anfangen könnte und um 12.15 Uhr wieder weg müsste. Freitags weiß ich noch nicht, ob da überhaupt was mit arbeiten klappt, da unsere Firma dann nur 4 Std geöffnet hat.

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Re: Berechnung Elterngeld beim zweiten Kind

Antwort von marijanam79 am 27.09.2017, 13:31 Uhr

Ah ok, ich dachte, ihr hättet einen ganztagsplatz!

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Re: Berechnung Elterngeld beim zweiten Kind

Antwort von Maikäferchen2017 am 27.09.2017, 13:33 Uhr

Gibt's hier leider bei uns nicht. Erst mit 3 Jahren, wenn sie in den KiGa gehen.

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Re: Berechnung Elterngeld beim zweiten Kind

Antwort von Sterntaler-2016 am 27.09.2017, 14:06 Uhr

ich kann die Mädels schon verstehen- wenn man nicht mehr voll arbeiten kann oder will dann kriegt man eben auch weniger Elterngeld.
ich kann, dank fehlender Betreuung gar nicht arbeiten und Jammer nicht rum.
das muss man sich eben vorher überlegen.
und wenn man hier im Forum nachfragt muss man eben auch die Antworten der anderen akzeptieren...
lg

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Die Einführung des Elterngeldes war eine sooooooo große Verbesserung

Antwort von Trini am 27.09.2017, 16:37 Uhr

Meine Kids sind 1997 und 2000 geboren.
Da gab es unabhängig vom vorherigen Verdienst 600 Mark Erziehungsgeld für ein HALBES Jahr.
Danach galt eine ziemlich niedrige Einkommensgrenze für das zweite halbe Jahr.

Trini

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Re: Die Einführung des Elterngeldes war eine sooooooo große Verbesserung

Antwort von fabiansmama am 27.09.2017, 17:01 Uhr

Dem ist nichts hinzuzufügen!
Elterngeld gab es beim ersten Kind gar nicht, das waren ca 300 Euro Erziehunsgeld, was wir aufgrund des niedrigen Gehalts meines Mannes tatsächlich für die volle Zeit bekommen haben.
Beim zweiten gab es zwar Elterngeld, aber sie waren nur 25 Monate auseinander und ich habe dazwischen nicht gearbeitet, weil ich schlicht keinen Job gefunden habe. Mein alter AG war dank Umzug kurz nach der Entbindung zu weit entfernt. Daher gab es auch da "nur" 300 Euro.
Ich finde, heute wird viel zu viel über das EG gemeckert, statt sich zu freuen, das es sowas überhaupt gibt. Kinder kosten Geld, ja, aber das EG sollte kein Grund für oder gegen ein Kind sein!

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Re: Berechnung Elterngeld beim zweiten Kind

Antwort von lilke am 27.09.2017, 18:41 Uhr

Tja, entweder länger betreuen und mehr arbeiten oder weniger EG und besser planen.

LG Lilly

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Re: Die Einführung des Elterngeldes war eine sooooooo große Verbesserung

Antwort von lilke am 27.09.2017, 19:35 Uhr

Dem kann ich nur zustimmen. Ich hab zwar bei beiden Kindern vom EG profitiert, aber meine Schwägerin, deren Kind älter ist noch nicht. Sie war AE und hat, weil sie ein Jahr Zuhause bleiben wollte ihre alte Stelle aufgeben und einen Kredit aufnehmen müssen. Da darf man ruhig etwas dankbar sein, dass wir heutzutage so unterstützt werden. 300€ Mindestsatz für ein Jahr beim Zweiten sind jetzt auch nicht so wenig, finde ich. Klar kein volles Gehalt aber, aber man geht eben yuch nicht arbeiten, man.

LG Lilly

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Re: Berechnung Elterngeld beim zweiten Kind

Antwort von mellomania am 27.09.2017, 20:46 Uhr

hö? du machst die planug der kinder vom geld abhängig? völig daneben. entweder man kann sich kinder leisten, oder eben nicht. in andren ländern erhälst du GAR NIX. und nein, du müsstest längst schwanger sein um das gleiche elterngeld zu erhalten bzw. es schnell werden. geh arbeiten wie alle andren auch dann erhälst du elterngeld. ansonsten mindestsatz. ich gehe auch 30 h die woche arbeiten mit zwei kindern, eines davon in der schule. man kann, wenn man will. das ist gejammer auf höchstem niveau. luxusprobleme nenn ich das. wenn ihr mit 300 ocken mindestsatz nicht hinkommt, dann geh erst voll arbeiten ein jahr un danach kind 2. du musst dein kind nicht in die krippe tun , eine tagesmutter hat eventuell doch längere betreuungszeiten.

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Warum EG Plus???

Antwort von Danyshope am 27.09.2017, 22:12 Uhr

Du gehst nicht arbeiten nach dem Mutterschutz, Du hast einen AG. Warum !!! also wählt man dann EG Plus. Würde mich echt mal interessieren. es bringt in dieser Situation KEINEN Vorteil - im Gegenteil. Vor allen wenn ihr eben weitere Kinder plant. Oder du überlegst im 2ten Jahr in TZ zu arbeiten?

Mit normalen EG hättest du mehr Geld auf der Hand- könntest davon die Hälfte zur Seite legen und bekommst Zinsen. Und kannst im zweiten Jahr EZ ohne Abzüge in TZ arbeiten. bei EG Plus wird dagegen der verdienst angerechnet - gibt also weniger EG. Und zudem nicht mal Zinsen für die "Sparrate".

Rest haben die anderen ja schon erklärt und wenn ich mich nicht irre habe ich dir irgendwo auch schon darauf geantwortet. IMO ist das Problem hier nicht das, das EZ eben nicht ausgeklammert wird, sondern das die Leute sich eben nicht ausreihend VORHER informieren. Da kann der Gesetzgeber aber nichts für. EG hat sicherlich einige Fehler, aber es ist ein Fortschritt. Und wenn man das ganze richtig angeht, kann man das gute - gekoppelt mit einer GUTEN EZ-Planung durchaus für sich arbeiten lassen. Zumal niemand einen zwingt in der EZ bei seinem eigentlichen AG zu arbeiten. Fahrweg ist zu lang, Arbeitszeiten nicht mit Krippe vereinbar, Bezahlung zu mies - tja, dann EZ entsprechend nutzen und das OK holen vom eigentlichen AG innerhalb der EZ woanders zu arbeiten. Blöde aber wenn man EG Plus dann gewählt hat für das 2te Jahr....

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Re: Warum EG Plus???

Antwort von Tina_33 am 27.09.2017, 23:07 Uhr

Das kann schon Sinn machen mit dem EG Plus, aus steuerlichen Gründen (Progression).

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Re: Berechnung Elterngeld beim zweiten Kind

Antwort von Lewanna am 28.09.2017, 11:37 Uhr

Also über das Elterngeld schimpfen finde ich auch überflüssig. Wir sollten froh sein dass es sowas gibt.

Ich kann Marienkäferchen schon verstehen. Man bekommt ja kein Kind um es direkt in fremde Hände/Betreuung zu geben.

Ich bin nach 2 Jahren auch wieder 30 Stunden arbeiten gegangen, damit ich eben wieder mehr Elterngeld beim 2. Kind bekomme.

Aber mal ne verrückte Idee. Man bzw. Frau darf doch die Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Wie wäre es denn wenn du nach dem Mutterschutz wie Vollzeit arbeitest und der Papa nimmt Elternzeit. Der bekommt dann ja auch volles Elterngeld, da er Vollzeit gearbeitet hat.
LG

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Re: Berechnung Elterngeld beim zweiten Kind

Antwort von Hubbeldubbel am 28.09.2017, 12:34 Uhr

Du hast einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem 1 Lebenajahr, wenn ihr diesen nucht in Anspruch nehmt, ist das Eure persönliche Entscheidung .

Ps: Eben weil unsere Familienplanung nucht abgeschlossen ist, gehe ich Vollzeit nach Kind 1 (1Jahr alt). TZ kann ich immernoch machen, wenn die Kinderplanung durch ist.

Du wirst also nicht benachteiligt und ungerecht behandelt, es geht allen so ;-)

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ja mei...

Antwort von Al1ce am 28.09.2017, 20:04 Uhr

hab beides erlebt - beim ersten Kind noch kein EG, beim zweiten schon - eine deutliche Entlastung, und ich kann mir nicht vorstellen, dass zB der Münchner Babyboom nichts damit zu tun hat (bei den Mieten). Unsere Kinder haben auch gut 2 Jahre Abstand, das hatte aber keine finanziellen Gründe..

Ich find es ebenso wie manch andere hier leicht befremdlich, wenn die Finanzen die Familienplanung so stark beeinflussen, wenn man nicht gerade am Abgrund entlang hangelt - aber vermutlich ist der subjektve Belohnungsgefühl für manche einfach zu stark - wenn sie es schaffen, das System finanziell optimal auszureizen (siehe Steuererklärungsfanatiker).

Erlebe gerade ein umgekehrtes Beispiel - eine Mutter mit befristetem Arbeitsvertrag geht VZ arbeiten (obwohl das zu ihr und der Situation der Familie nicht wirklich passt, 30 h wäre deutlich sinnvoller), damit sie dann maximal ALG bekommt, wenn der Vertrag ausläuft. Dabei ist es nicht gesagt, dass sie keine Stelle findet...

Alice

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falsch Trini

Antwort von Benedikte am 28.09.2017, 22:23 Uhr

auch für die ersten sechs Monate gab es eine Einkommensgrenze

ich weiss es ganz genau, ich habe es nämlich nicht bzw nur einen kleinen Teil für den ersten erhalten-und meine sind 96,98,01 und 04 geboren.Da lagen Welten zwischen dem damaligen Eriehungsgeld, Sozialleistung ür Bedürftige, und dem jetzigen Erziehungsgeld, Lohnersatzleistung. Danach hätte ich 1800 Euro pro MOnat. Statt üscht.

aber egal hätte meine Kinderplanung nicht beeinflusst,

Benedikte

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Hast Recht!

Antwort von Trini am 29.09.2017, 7:56 Uhr

Aber, die Grenze der ersten 6 Monate war ziemlich hoch ( jedenfalls über BAT II a).

Trini

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Re: Berechnung Elterngeld beim zweiten Kind

Antwort von Hailie am 29.09.2017, 15:29 Uhr

Unsere sind geplant 16 Monate auseinander. Wir wollten einen kurzen Abstand haben und ich wollte nicht allzulange aus meinem Beruf raus sein. Quasi alles in einem Rutsch durchhaben. Nicht erst wieder in die Arbeit reinfuchsen und dann nach ein paar Monaten wieder raus. Elterngeld hatte ich zu dem Zeitpunkt keine Gedanken gemacht ob es dann mehr oder weniger gibt.

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Re: Berechnung Elterngeld beim zweiten Kind

Antwort von lubasha am 05.10.2017, 7:08 Uhr

Wir haben uns mit meinem Mann abgewechselt. Entweder habe ich gebracht, er abgeholt (da hatte er auch um 6 angefangen) oder eben er gebracht, ich abgeholt (iund ich fang gegen 6 an). Hier sind 1,5h Anreise gewesen, da die Arbeitstelle sehr doofe Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel hat.

Ist es bei euch möglich?

Klar, Teilzeit kappt den Verdiensr und somit das Elterngeld. Aber ich würde nach Möglichkeit das Kind mit knapp 1 in die Krippe und da arbeiten gehen. Dann das zweite bekommen.

Ich hatte bei beiden volles Elterngeld, da ich zwischen Kind 1 und Kind 2 nur wenig Stunden reduziert habe (also nicht an allen Monaten, sondern von dem Einsatz / Projekt abhängig).

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