Baby und Job

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Geschrieben von Ingata am 06.11.2015, 21:57 Uhr

Aufsicht bei Ausfall von Unterricht

Normalerweise muss die Schule eine Aufsicht stellen.

Ist zumindest in unserer Schule (RLP) so.
Wenn jemand aus dem Kollegium krank wird oder auf Fortbildung geht, muss halt jemand anders einspringen oder auch mal ne Überstunde machen. (Dafür darf man die wieder abfeiern, wenn zum Beispiel eine Klasse ein Projekt hat oder nicht da ist).
Wenn alle Stricke reißen wird eine Klasse halt für einen Block auf die Parallelklassen/-kurse aufgeteilt. Doof, aber kommt nicht so oft vor.
Eine verlässliche 10er Klasse darf auch schon mal ne Stunde ohne Aufsicht alleine arbeiten.

Kinder früher nach Hause schicken oder später kommen lassen ginge hier gar nicht, da die Schulbusse nur zu bestimmten Zeiten fahren.

Einzige Ausnahme ist frühzeitig beendeter Unterricht. Zum Beispiel bei Schneesturm-Warnung. Dann fällt der Nachmittagsunterricht aus und die Kinder werden nach dem Vormittagsunterricht alle nach Hause geschickt. Dafür wird zu Beginn jedes Jahres das Einverständnis der Eltern eingefordert. Kinder, deren Eltern dieses Einverständnis nicht geben, werden bis zum regulären Unterrichtsende (15.30 Uhr) in der Schule beaufsichtigt. Allerdings müssen die Eltern zusehen, wie sie ihre Sprösslinge danach nach Hause bekommen. Die meisten Busse fahren dann nämlich nicht.

LG

 
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