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Aufsicht bei Ausfall von Unterricht

Thema: Aufsicht bei Ausfall von Unterricht

Hallo, bei uns fällt gerade diese Woche wieder viel Unterricht aus, weil 2 Lehrerinnen krank sind. An mich als Elternsprecherin wurde folgende Frage herangetragen: Wer muss die Betreuung übernehmen, wenn die 1. Stunde ausfällt? Mein Sohn geht dann in den Hort, das ist bei uns nicht problematisch, da wir 25 Stunden Hort gebucht haben und er nachmittags um 3 meist geht. Andere haben aber nur 20 oder gar nur 15 Stunden gebucht. Sie haben sich bei der Buchung der Stunden eben nach dem Stundenplan und der Arbeit gerichtet. Nun wurden die Kinder heute früh nicht von der Schule (wie wohl eig,. gedacht) sondern vom Hort betreut. Ob der Hort dann Probleme macht wegen Stundenüberschreitung weis ich allerdings nicht. Die Frage ist halt, muss ich evtl. Ausfall an der Grundschule mit bei der Buchung der Hortstunden mit einkalkulieren oder ist für die Betreuung allein die Schule zuständig? In Schulgesetz und Schulordnung habe ich nur gefunden, dass die Kinder auch bei Freistunden zu beaufsichtigen sind. Aber Freistunde ist ja nicht das Gleiche wie eine Ausfallstunde, oder? Vielleicht wissen das ja die Lehrer hier? BL ist Sachsen. Danke Mugi

von Mugi0303 am 04.11.2015, 20:51



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werden die heimgeschickt ? dagmar

von Ellert am 04.11.2015, 21:18



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Gute Frage, kenn ich kaum hier. Kenn nur eine die nicht in Hort geht und diese kommt dann früh eben später, weil die Mutter ja daheim ist. Früher heimgeschickt werden darf ja nicht, müssten die Eltern dann viell. ausdrücklich im HA-Heft unterschreiben. Diese Woche war auch für manche Kinder Schwimmausfall, das war Dienstag 6. Stunde - wieder 1 Stunde zusätzlich Hort. Ich werde es auch bei der nächsten Elternratssitzung ansprechen. Mugi

von Mugi0303 am 04.11.2015, 21:34



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Hier in Sachsen gehen in der Regel zwischen 70 und 100 Prozent der Kinder in den Hort. Dieser ist in der Regel im gleichen Gebäude wie die Schule untergebracht. Im Grunde ist das eine Art offene Ganztagsschule, die nur eben von zwei Trägern (Schule = Land, Hort=Stadt oder freier Träger) ausgestaltet wird. Bei uns hat bei Ausfallstunden meist die Schule selbst betreut. Nur im Ausnahmefall hat das der Hort übernommen und dann wurden auch die 2-3 Kinder pro Klasse mit betreut, die sonst nicht in den Hort gingen.

von Murmeltiermama am 05.11.2015, 11:01



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Bei uns gibt es seit Jahren die verlässliche Grundschule. Erste und zweite Klasse von 9- 13 Uhr, dritte und vierte Klasse von 8-13 Uhr. Trini

von Trini am 04.11.2015, 22:10



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Bei uns wird angerufen, dass die Kinder eher nach Hause kommen. Die erste Stunde wird immer anderweitig organisiert. Unsere Kinder haben Mappen, die sie in der Zeit bearbeiten. Dazu gibt es eine feste Aufteilung, wer in welche Klasse geht und da beaufsichtigt wird.

von sternenfee75 am 05.11.2015, 10:10



Antwort auf Beitrag von Mugi0303

Wir kommen auch aus Sachsen und nach meiner Beobachtung ist das Aufgabe der Schule. Hier wurde jedenfalls immer irgend eine Betreuung organisiert. Es gab vorher Zettel, dass das Kind nicht kommen muss, aber eine Betreuung bereit steht. Entweder sie mussten dann in einer anderen Klasse hinten drin sitzen, sind mit einer anderen Klasse zum Sport gegangen oder eine andere Lehrkraft oder Referendarin etc. hat die Stunde betreut. Spontane Ausfallstunden wurden sowieso immer betreut und da mussten dann auch alle da bleiben. Echte geplante Freistunden, also im Stundenplan vorgesehene, gab es hier in der Grundschule nicht. Wenn eine Schule sich gut mit dem Hort versteht (was nicht immer der Fall ist), dann kann es schon auch sein, dass der Hort die Betreuung zusätzlich übernimmt. Dann wird das aber natürlich nicht auf die gebuchten Stunden der Eltern angerechnet. Es ist dann quasi freiwillig. Dafür behält die Schule die Kinder dann an einem anderen Tag länger da (etwa weil ein Ausflug ist etc.) und es gleicht sich wieder aus. Das muss aber die Eltern alles nicht bekümmern, denn das machen Schule und Hort unter sich aus. Und natürlich müssen bei einer solchen Regelung dann auch die Nicht-Hortkinder mit im Hort betreut werden. Aber davon gibt es ja bei uns in Sachsen in der Regel ohnehin nicht so viele.

von Murmeltiermama am 05.11.2015, 10:57



Antwort auf Beitrag von Mugi0303

Hier auch verlässliche Grundschule von acht bis 13 Uhr. Betreuung muss daher die Schule organisieren. Wenn keine Lehrer frei sind, gibt es noch pädagogische Mitarbeiter aus dem offenen Ganztag, die einspringen müssen.

von fabiansmama am 05.11.2015, 15:45



Antwort auf Beitrag von fabiansmama

Dad find ich Super. An der Schule meiner Großen ist aber noch mir eine Stunde ausgefallen. LG maxikid

von Maxikid am 05.11.2015, 17:59



Antwort auf Beitrag von Mugi0303

Normalerweise muss die Schule eine Aufsicht stellen. Ist zumindest in unserer Schule (RLP) so. Wenn jemand aus dem Kollegium krank wird oder auf Fortbildung geht, muss halt jemand anders einspringen oder auch mal ne Überstunde machen. (Dafür darf man die wieder abfeiern, wenn zum Beispiel eine Klasse ein Projekt hat oder nicht da ist). Wenn alle Stricke reißen wird eine Klasse halt für einen Block auf die Parallelklassen/-kurse aufgeteilt. Doof, aber kommt nicht so oft vor. Eine verlässliche 10er Klasse darf auch schon mal ne Stunde ohne Aufsicht alleine arbeiten. Kinder früher nach Hause schicken oder später kommen lassen ginge hier gar nicht, da die Schulbusse nur zu bestimmten Zeiten fahren. Einzige Ausnahme ist frühzeitig beendeter Unterricht. Zum Beispiel bei Schneesturm-Warnung. Dann fällt der Nachmittagsunterricht aus und die Kinder werden nach dem Vormittagsunterricht alle nach Hause geschickt. Dafür wird zu Beginn jedes Jahres das Einverständnis der Eltern eingefordert. Kinder, deren Eltern dieses Einverständnis nicht geben, werden bis zum regulären Unterrichtsende (15.30 Uhr) in der Schule beaufsichtigt. Allerdings müssen die Eltern zusehen, wie sie ihre Sprösslinge danach nach Hause bekommen. Die meisten Busse fahren dann nämlich nicht. LG

von Ingata am 06.11.2015, 21:57