Geschrieben von silke68 am 06.08.2008, 9:09 Uhr |
aufhebungsvertrag
hallo,
ich werde demnächst umziehen und leider auch meine arbeitsstelle wechseln.mein arbeitgeber kommt mir entgegen und ist mit einem aufhebungsvertrag einverstanden.wie ist das mit überstunden und resturlaub?müssen die dann ausgezahlt werden oder fallen die bei einem aufhebungsvertrag so weg?
liebe grüße,silke
Re: aufhebungsvertrag
Antwort von +emfut+ am 06.08.2008, 9:49 Uhr
Das ist Vereinbarungssache.
Gruß,
Elisabeth.
Re: aufhebungsvertrag
Antwort von silke68 am 06.08.2008, 10:07 Uhr
waaaas?!
also kann es sein,daß das alles futsch ist? ca.50 überstunden,ca.15 tage urlaub????
Re: aufhebungsvertrag
Antwort von Lena_1977 am 06.08.2008, 10:19 Uhr
Das kannst du aushandeln.
Re: aufhebungsvertrag
Antwort von speedy am 06.08.2008, 10:20 Uhr
Hi,
du möchtest aus dem Vertrag raus - also wirst du auch Zugeständnisse machen müssen (wenn deine Firma nicht ohnehin gerade Personal abbauen muss).
Vielleicht kannst du den Resturlaub noch nehmen, verzichtest dafür aber auf die Überstunden? Oder ihr lasst den Vertrag noch einen Monat länger laufen, davon nimmst du dann 3 Wochen Urlaub und 1 Woche Zeitausgleich...
Ist aber alles Verhandlungssache...
PS: 50 Überstunden sind bei uns gar nichts - mein Mann schleppt z.B. 2000 Überstunden mit sich rum - ohne sie jemals abbauen zu können - ausbezahlt wird auch nicht, nur am Jahresende einfach gekappt :)
Viel Glück bei den Verhandlungen,
Speedy
Re: aufhebungsvertrag
Antwort von silke68 am 06.08.2008, 10:30 Uhr
hallo,
das sind ja tolle aussichten.dann brauch ich ja eigentlich kein aufhebungsvertrag.wenn ich normal kündige,komme ich wahrscheinlich durch urlaub und überstunden genauso schnell raus.werd heut mal mit meiner vorgesetzten reden,wie das so gemacht wird.
ich hab im dezember erst wieder angefangen zu arbeiten,nach erziehungsurlaub.deshalb hab ich bis jetzt nur 50 überstunden.sonst wären es mit sicherheit auch mehr,daß seh ich an meinen kollegen.
danke und liebe grüße,silke
noch ne frage
Antwort von silke68 am 06.08.2008, 11:34 Uhr
hallo,
wenn ich jetzt regulär kündige,wie ist das dann mit urlaub und überstunden?entscheidet der arbeitgeber,ob ich das abbummeln kann?können die mich auch bis zum ende der kündigungszeit mit dienst einteilen?was passiert dann mit url.und ü-stunden?ich hab leider mit sowas keine ahnung,weil ich das noch nie brauchte.hatte mit meiner vorgesetzten nur gesprochen,daß ich zu meinen eltern ziehen werde und deshalb ( über 400 km entfernt ) leider auch kündigen muß.und ich hatte wegen der kündigungsfrist gefragt.da sagte sie nur,wenn ich ne andere stelle dann hab,dann können wir uns so einigen.der vorschlag kam von ihr.
also ich bin wirklich absolut unwissend auf dem gebiet.
gruß,silke
Re: noch ne frage
Antwort von speedy am 06.08.2008, 11:44 Uhr
Hi,
der AG kann dich bis zum Ende der Kündigungsfrist einteilen, wenn betriebliche Gründe gegen den Urlaub sprechen - dann müsste der Urlaub bei einer regulären Kündigung ausgezahlt werden.
Wie es mit den Überstunden aussieht, ist überall unterschiedlich - wenn du z.B. durch Tarifvertrag od. Betriebsvereinbarung einen Anspruch auf "abbummeln" hast, dann gilt das gleiche, wie für den Urlaub.
Gruß, Speedy
Re: noch ne frage
Antwort von silke68 am 06.08.2008, 11:50 Uhr
och menno,
ich bin grad dabei stunden zu schrubben,damit die ü-stunden wachsen.und nun wahrscheinlich alles für die katz?!muß gleich zum dienst,frag am besten meine vorgesetzte.
ich danke euch trotzdem,schönen tag noch,silke
Re: aufhebungsvertrag
Antwort von 23bianca am 07.08.2008, 9:13 Uhr
Hi Silke ;-)
setz ein Schreiben auf, wo du aum Auszahlung deiner Resturlaubstage bittest. 15 Tage sind nicht ohne - fast ein ganzer Arbeitsmonat und somit Lohn.
Eine Kollegin von mir wurde das auch so geraten von der Personalabteilung. Das wird aber nicht automatisch gemacht, sondern nur auf "Antrag" hin.
Oder aber du gehst jetzt noch in Überstundenabbau und Resturlaub und ihr setzt den Termin des Aufhebungsvertrages erst dann, wenn das abgegolten ist.
Schenk denen noch nicht das Geld, dass dir zusteht.
Grüße,
Bianca
Re: aufhebungsvertrag
Antwort von silke68 am 07.08.2008, 14:42 Uhr
hallo bianca,
hatte mir das so ähnlich gedacht.konnte gestern mit meiner vorgesetzten nicht mehr reden.werd mich schlau machen.sollte es bei aufhebungsvertrag verfallen,kündige ich ganz normal,in meinem fall 6 wochen zum quartalsende,wäre dann ende september.werde dann schätzungsweise bis mitte september arbeiten und dann urlaub und ü-stunden abbummeln.dann könnte ich mitte september die neue stelle schon anfangen.im moment kann ich nichts abfeiern-urlaubszeit und großer personalmangel.letzteres ist aber immer,auch wenn keine urlaubszeit ist :-)
liebe grüße,silke
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