Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von golfer am 02.07.2013, 22:03 Uhr

Arbeitsrechtler hier

hätte mal eine frage wegen Ungleichbehandlung ovn Mitarbeitern...ist es zulässig das ein kleiner Teil der Mitarbeiter vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausgeschlossen wird......es ist so das in den neuen Veträgen einfach der Pasus weggelassen wird....bleibt ja ncihts anderes Ürig als zu utnerschreiben....es gibt auch utnerschiedlich viel Urlaub in der Firma...auch ohne Sachlichen grund....allein bezogen auf alte VErtraäge undneue VErträge.....ist so was zulässig....

 
2 Antworten:

Re: Arbeitsrechtler hier

Antwort von speedy am 02.07.2013, 22:48 Uhr

Hi,
das ist schwierig zu beurteilen. Wenn einzelne Personen Sonderbehandlung individuell aushandeln und dann z.B. mehr Urlaub bekommen als andere, ist das ok, da eben individuell ausgehandelt und kein Formularvertrag.
Auch eine gesamte Umstellung auf eine andere Vertragsform kann zulässig sein. Ab dem x.x. bekommen dann halt alle neuen MA andere Bedingungen (s. z.B. Übergang BAT auf TVöD), eben aus dem sachlichen Grund der betrieblichen Notwendigkeit einer Änderung im Vertragsmodell.
Nicht mehr ok und ein Verstoß gg. den Gleichbehandlungsgrundsatz wäre es z.B., wenn alle neuen MA bei Abt.leiter X 30 Tage und bei Abt.leiter Y nur 28 Tage Urlaub bekämen. Dafür wäre dann wirklich kein sachlicher Grund vorhanden (oder alle Frauen 3 Tage weniger als die Männer).

Gruß, Speedy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeitsrechtler hier

Antwort von nemesis73 am 04.07.2013, 12:56 Uhr

Das kommt m.E. darauf an, ob der Betrieb tarifgebunden ist oder nicht. Wenn der Tarif z.B. 30 Tage Urlaub für alle Mitarbeiter vorsieht, dann gilt das für alle tariflichen Mitarbeiter (nicht aber für die außertariflichen, die handeln ihre Konditionen individuell aus).
Unser Tarifvertrag z.B. sieht ein Weihnachtsgeld von etwas mehr als einem halben Monatsgehalt vor, aber nur ab einer bestimmten Betriebszugehörigkeit. Teilzeitkräften bekommen dann einen ihrer Stundenzahl entsprechenden Prozentsatz. Hier muß man dann wirklich ganz genau schauen, wie es vereinbart wurde.
Eine Ungleichbehandlung auf Grund des Geschlechtes ist natürlich unzulässig, muß aber auch erst stichhaltig bewiesen werden. Kann schwierig sein.

Gruß,
Sabine

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.