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Geschrieben von Arwen- am 04.10.2010, 12:29 Uhr

An die Mamis mit Kindern bei einer TaMu

Hallo!
Wir haben nun den Kostenbescheid vom Kreisausschuss bekommen und würden gerne Widerspruch einlegen. Wir zahlen Betrag X an die TaMu und sollen Betrag X an den Kreis zahlen.
Wie habt ihr Widerspruch eingelgt? Was habt ihr geschrieben bzw. hingeschickt?

Liebe Grüße
Arwen

 
7 Antworten:

Warum denn?

Antwort von Joni76 am 04.10.2010, 12:35 Uhr

Wieso wollt Ihr denn Einspruch einlegen? Ein Platz bei einer TAMU kostet genausoviel wie ein Krippenplatz. Da gibt es doch auch Listen, woraus man das ersehen kann. Wenn die TAMU noch privat etwas dazu verlangt, hat das JA damit nichts zu tun, dann müsst Ihr das mit ihr klären.

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was steht im vertrag?

Antwort von doreen_fynn am 04.10.2010, 12:39 Uhr

sowas muss doch alles vertraglich geregelt sein.

lg doreen

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Re: was steht im vertrag?

Antwort von Arwen- am 04.10.2010, 12:58 Uhr

Natürlich ist alles vertraglich geregelt. Also die TaMu kostet 300 € im Monat für 25 Stunden Betreuung, wovon der Kreisausschuss 107 € bezahlt. Die Berechnung, bei uns 107 €, richtet sich nach dem Gehalt, den Einkünften und Ausgaben. Und dagegen wollen wir Widerspruch einlegen, damit der Kreisausschuss einen höheren Anteil übernimmt. Wir haben bereits dem Kreisausschuss mittgeteilt, dass wir ab Dez. nicht mehr Miete bezahlen, sondern den Abtrag fürs Haus, was natürlich ein paar Hundert Euro mehr ist. Das ist in der jetztigen Berechnung aber nicht berücksichtigt worden, deshalb wollen wir Widerspruch einlegen und eine neue Berechnung im Dezember erwirken. Ich hoffe, ihr versteht was ich meine?

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Re: was steht im vertrag?

Antwort von doreen_fynn am 04.10.2010, 13:31 Uhr

hiermit legen wir widerspruch gegen ihren bescheid ein. ab dez. 2010 erhöhen sich unsere ausgaben für .... um .... euro. wir bitten um prüfung.

mit freundlichen grüßen

so ungefähr würd ich es schreiben.
lg doreen

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*hm* Ich persönlich...

Antwort von Sumsebrumm am 04.10.2010, 15:54 Uhr

...finde für 25Std/Woche 200,- zu zahlen ist ein wahres Schnäppchen.
Veruschen könnt ihr es natürlich.
Nur: Wenn es nicht klappen SOLLTE, denkt dran, dass es ein Schnäppchen ist *g*

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Re: was steht im vertrag?

Antwort von Arwen- am 04.10.2010, 19:49 Uhr

Danke Doreen, so habe ich mir das auch gedacht und werde es auch so formulieren.

@Sumsebrumm, wenn der Widerspruch abgelehnt wird, haben wir Pech gehabt, aber wir wollen es zumindest versuchen.

Danke euch!!!

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Re: was steht im vertrag?

Antwort von doreen_fynn am 04.10.2010, 21:10 Uhr

sag dann mal bescheid, was rausgekommen ist. viel erfolg

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