Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von leaelk am 06.07.2013, 13:07 Uhr

@nane

Hallo,
Prozesskostenhilfe darf nicht mehr zurückgefordert werden, wenn 4 Jahre vergangen sind, seitdem das Urteil rechtskräftig wurde.

LG leaelk

Zitat:
Im Übrigen darf eine Aufhebung oder Beschränkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und damit eine Rückforderung gezahlter Beträge nicht mehr erfolgen, wenn vier Jahre seit der Rechtskraft des Urteils vergangen sind, siehe § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO.

 
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