Geschrieben von leaelk am 06.07.2013, 13:07 Uhr |
@nane
Hallo,
Prozesskostenhilfe darf nicht mehr zurückgefordert werden, wenn 4 Jahre vergangen sind, seitdem das Urteil rechtskräftig wurde.
LG leaelk
Zitat:
Im Übrigen darf eine Aufhebung oder Beschränkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und damit eine Rückforderung gezahlter Beträge nicht mehr erfolgen, wenn vier Jahre seit der Rechtskraft des Urteils vergangen sind, siehe § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO.
- Brauche Tipps von bereits Geschiedenen - maryplysch 06.07.13, 11:25
- Re: Brauche Tipps von bereits Geschiedenen - Einstein-Mama 06.07.13, 11:46
- Re: Brauche Tipps von bereits Geschiedenen - nane973 06.07.13, 12:16
- Re: Brauche Tipps von bereits Geschiedenen - Eule2000 06.07.13, 12:18
- Re: Brauche Tipps von bereits Geschiedenen - Mack4 06.07.13, 12:52
- @nane - leaelk 06.07.13, 13:07
- Re: @nane - nane973 06.07.13, 16:00
- Re: Brauche Tipps von bereits Geschiedenen - zwergdackel89 06.07.13, 13:18
- Re: Brauche Tipps von bereits Geschiedenen - CKEL0410 06.07.13, 13:32
Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht
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Mein Ex ist echt ne Marke
Unterhalt ?!?
Dieser Vater
Ich freu mich mal einmal :D
Meine Schilddrüse ist weg! :-(
Jetzt gehöre ich wohl auch hier her ... (Lang)