Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nane973 am 06.07.2013, 12:16 Uhr

Brauche Tipps von bereits Geschiedenen

2002 Scheidung eingereicht, April 2004 geschieden. Prozesskostenhilfe. Berechnet wurde nach Streitwert und nicht nach Häufigkeit der Termine.

2011 wurde ich angeschrieben, ob sich meine finanzielle Situation verändert hat und ich die Prozesskostenhilfe zurückzahlen muss. Zu dem Zeitpunkt war dies nicht der Fall und man hat mich informiert, das man zu einem späteren Zeitpunkt dies nochmal überprüfen würde.

Ich habe den Ehenamen bis letztes Jahr behalten und nur abgelegt, damit mein Kleiner bei der Geburt nicht den Namen meines Ex-Mannes bekommt, da er ja nicht der Vater von ihm ist. Das habe ich mit meinen Kinder besprochen (damals 14 u. 15 Jahre)

 
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