Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 28.02.2013, 17:20 Uhr

*argh* Überlesen...

*mist*

Das habe ich verdrängt...

Aber auch dann... die Rechte hat er erst nach der Geburt und auch dann darf er gerne seine Besuche mit dem Jugendamt abstimmen.
Keiner muss direkt nach einer mehrstündigen Geburt direkt beim KV anrufen ihn darüber informieren.
Das darf man trotzdem später tun. Immerhin ist er auch nicht nett...

 
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