Geschrieben von shinead am 28.02.2013, 17:20 Uhr |
*argh* Überlesen...
*mist*
Das habe ich verdrängt...
Aber auch dann... die Rechte hat er erst nach der Geburt und auch dann darf er gerne seine Besuche mit dem Jugendamt abstimmen.
Keiner muss direkt nach einer mehrstündigen Geburt direkt beim KV anrufen ihn darüber informieren.
Das darf man trotzdem später tun. Immerhin ist er auch nicht nett...
- War das jetzt richtig oder doof...? - Annika86 28.02.13, 16:40
- Re: War das jetzt richtig oder doof...? - Zwerg1511 28.02.13, 16:49
- Re: War das jetzt richtig oder doof...? - shinead 28.02.13, 16:56
- @Shinead - Sie ist mit diesem Prachtexemplar verheiratet :-( - Zwerg1511 28.02.13, 17:00
- *argh* Überlesen... - shinead 28.02.13, 17:20
- @Shinead - Sie ist mit diesem Prachtexemplar verheiratet :-( - Zwerg1511 28.02.13, 17:00
- Re: War das jetzt richtig oder doof...? - Patti1977 28.02.13, 16:58
- Re: War das jetzt richtig oder doof...? - Pamo 28.02.13, 18:32
- Re: War das jetzt richtig oder doof...? - WurmsMama 28.02.13, 19:39
- Re: War das jetzt richtig oder doof...? - Annika86 01.03.13, 10:04
- Re: War das jetzt richtig oder doof...? - rabukki 02.03.13, 0:58
Wie finden Behörden einen Obdachlosen?
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Ich brauch mal nen deckananstoß in richtung "der hat sie doch nicht alle"