Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Aprilscherz2000 am 22.05.2013, 15:57 Uhr

Wie mobil muß man eigentlich wegen Harzt IV sein?

Mein SB meinte gestern das ich keine Stelle ablehnen darf, wenn diese Geschäftsreise oder Montage beinhalte.Auf den Hinweis, das ich Alleinerziehnd bin, kam direkt das ich mich dann mit dem Jugendamt in Verbinden sezten muß und wenn ich das nicht tue, er dann dies erledigt.Für meine Kinder wäre es totaler seelischer Stress (hab ich letzten gemerkt als ich 5 Tage ins Krankenhaus mußte und sie zum Opa gingen - dann auch immer Bauchschmerzen hatte und kaum zur Schule gingen!)

LG Chrissie

 
23 Antworten:

Re: Wie "mobil" muß man eigentlich wegen Harzt IV sein?

Antwort von Thaga am 22.05.2013, 15:58 Uhr

das würd nur gehen, wenn die Betreuung 100% gesichert ist ... Opa zählt da nicht, ich mußte damals auch Jobs ablehnen - war für die Agentur kein Problem ...

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als AE kann dich kein "Sachbearbeiter" der Welt zwingen...

Antwort von FrauKrause am 22.05.2013, 16:04 Uhr

wie kommt er denn auf das schmale Brett? Ich würde auch nicht erzählen, dass der Opa aufpassen kann. Du hast keinen. Punkt. Ansonsten darfst Du ihn auch auslachen....

Sagt mal, WO SIND WIR HIER EIGENTLICH???? Das wird ja immer schlimmer....

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darf ich Dich mal fragen, welches JC???

Antwort von FrauKrause am 22.05.2013, 16:06 Uhr

Gerne auch per PN.

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Re: Wie "mobil" muß man eigentlich wegen Harzt IV sein?

Antwort von mf4 am 22.05.2013, 16:15 Uhr

Ich kann meine Kinder abgeben, wenn ich ins KH muss. Das wäre mit viel Fahrerei für den Vater verbunden und nicht für länger oder gar immer zu realisieren, denn die Kinder wohnen hier und gehen hier zur Schule.

Mal ein par tage beim Vater sein ist alles andere als seelischer Stress für die Kinder, seine Eltern würden sicher auch mal einspringen. Aber das eben alles mal im Notfall.

Ich bewerbe mich im Tagespendelbereich mit öff. Verkehrsmitteln und die Zeiten richten sich nach den Zeiten die durch Betreuung abgesichert sind. Ich wurde nie aufgefordert mich für Montage usw. zu bewerben, habe so etwas auch nie gehört.

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Ich wurde damals gefragt ob ich Montage etc machen kann

Antwort von Jeckyll am 22.05.2013, 16:21 Uhr

habe dann verneint und gut war. Habe auch die Betreuungszeiten der Kinder angegeben und gesagt in welchem Zeitrahmen ich arbeiten kann. Wobei die SB meinte eine Stunde einfache Strecke wäre auch für einen Teilzeitjob zumutbar. Also in meinem Fall Zwei Stunden fahren für vier Stunden arbeiten. Das man dabei den Verdienst fast zur Hälfte auf der Straße lässt spielt keine Rolle. Hauptsache raus aus der Statistik.

Und ich bin sehr sehr froh, dass ich kein Angebot des JC annehmen musste sondern mein Vertrag verlängert wurde.

Jeckyll

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Ordne Deinen Herrn Arbeitsvermittler mal getrost als Schwaller ein...

Antwort von Ralph am 22.05.2013, 16:25 Uhr

Wenn er meint, das Jugendamt anrufen zu müssen, überschreitet er seine Kompetenz. Das darf er gar nicht, es sei denn, es ist in Sachen Kindeswohl "Gefahr im Verzuge", dann aber darf das jeder, nicht nur der Herr Arbeitsvermittler.

Im Gegenteil: Es ist dem Kindeswohl eher nicht dienlich, wenn das Kind Dich tage- oder womöglich wochenlang nicht sieht, weil Du auf Montage in Dubai weilst. Selbiges gilt für Geschäftsreisen! Den Kollegen darfst Du insgeheim gerne auslachen. Sollte er das wirklich ernst meinen, dann mache auch ernst und verlange seinen Vorgesetzten.



LG
Snoopy

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mobil und flexibel

Antwort von groschi am 22.05.2013, 16:27 Uhr

ich hoffe, ich bekomme es noch recht zusammen:
hatte letztens ein gespräch über meine berufliche zukunft (harhar). mein sehr, sehr netter sb sieht in diesem kaff für kaum einen arbeitssuchenden eine zukunft; für ae´s erst recht nicht.
ich bin krankenschwester und DIE werden hier gesucht.
einwand: öh, und wer bringt das lustige kind morgens in den kiga wenn ich frühdienst habe; wer übernimmt die betreuung ab 16 uhr bei spätdienst und an wochenenden?
antwort: dafür ist das jugendamt zuständig. bewerben sie sich; gehen mit arbeitsvertrag zum jugendamt und die MÜSSEN eine betreuung organisieren. entweder tagesmutter(schwer bei den dienstzeiten in der pflege) oder pflegefamilie...
da war selbst ich dann mal sprachlos

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@mf4

Antwort von Aprilscherz2000 am 22.05.2013, 17:10 Uhr

mit seelischen Stress, meinte ich Fremdperson.Der Vater kann hier schlecht einspringen (wohnt in einer anderen Stadt und muß arbeiten!)

Mal abgesehen davon, das ich noch nie gehört habe, das vom JA ne Person für Tage und Nächte geschickt wird.Und ne Pflegefamilie, wäre das letzte eher lauf ich mal in JC und .......(siehe Zeitung nächsten Tag;-)

LG Chrissie

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Re: @mf4

Antwort von mf4 am 22.05.2013, 17:15 Uhr

es dürfte reichen dem SB mal einen Vogel zu zeigen

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Du hast auch Rechte!

Antwort von Ollekebolleke am 22.05.2013, 17:15 Uhr

Wie krass ist das denn?! Mir wurde gesagt, solange mein Kind unter 2 ist brauche ich eh nicht arbeiten und brauche mir auch den Stress nicht machen Arbeit zu suchen. Ich habe mir trotzdem welche gesucht!

Ich weiß, das es regionale Unterschiede in den JC gibt und viel am SB liegt. Ich würde mich an Deiner Stelle selber mal mit dem JA in Verbindung setzen und denen sagen, was Dein SB von Dir verlangt. Das hat ja mit Wohle des Kindes nichts zu tun, sondern mit Schikane.

Außerdem würde ich mich an eine Beratubgsstelle wenden, zB ProFamilia, Caritas oder SkF etc. und mit denen Sprechen. Hier bekommst Du evtl. einen Beratungsschein für einen Anwalt und kannst mit diesem besprechen, ob das denn alles rechtens ist. Oder ggf. das Amtsgericht einschalten. Alleine die Drohung, allerdings beim Vorgesetzten meiner ehemaligen SB, hat damals Wunder bewirkt!

Nichts gefallen lassen. Nur weil man auf Hilfe angewiesen ist, muss man sich nicht so behandeln lassen. Vorallem, wenn man wie Du ja auch bist, bereit ist zum Arbeiten!

Viel Glück!

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mit JA anrufen..

Antwort von groschi am 22.05.2013, 17:31 Uhr

meinte MEIN sb, dass das JA verpflichtet ist, arbeitenden und arbeitssuchenden ae´s eine betreuung zu stellen.
wie das genau aussehen soll (ich schleppe das kind nachts um 4 durchs kaff oder hole ihn nach dienstende um 22 uhr ab; die TaMu kommt früh morgens her oder eben besagte pflegefamilie) konnte er mir auch nicht sagen

sein kommentar "pflegkräfte werden immer gesucht" konnte ich kontern mit "ach, das ist in vielen bereichen so. ich mache einen mobilen prostitutionsservice auf"...wir haben beide sehr gelacht

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aber ist das nicht auch ein Unsinn???

Antwort von FrauKrause am 22.05.2013, 17:37 Uhr

Wer soll denn die Kosten für solche dauernden Rundumbetreuungen durch das JA übernehmen? Das macht das JA doch auch nicht...

Da kommt man wirklich auf die Idee, Hauptsache die Quote des SB stimmt...

LG fk

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Re: aber ist das nicht auch ein Unsinn???

Antwort von mf4 am 22.05.2013, 17:39 Uhr

Die Kosten für diese super Betreuung dürften weitaus höher sein als an H4 eingespart wird... das macht ja mal richtig Sinn.

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Re: Wie "mobil" muß man eigentlich wegen Harzt IV sein?

Antwort von susafi am 22.05.2013, 19:37 Uhr

meine SB fragte gestern ob ich aus meiner Stadt wegen einen Job wegziehen würde und auf mein nein sagte sie das ich das ja auch nicht muss...

ich hoffe du hast den Namen von dem SB... ich würde sofort eine Beschwerde gegen ihn los schicken... der Spruch mit dem Jugendamt grenzt ja fast schon an Nötigung...

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das mit dem "Anspruch"...

Antwort von Ikmam am 23.05.2013, 1:18 Uhr

... beim Jugendamt stimmt nach meinem Wissen für Kinder bis einschl. 13 Jahre. Auf dieser Basis läuft auch unsere Tagesbetreuung (für 3 von 4 Kindern).

ABER: Erstens nutzt der schönste Anspruch wenig, wenn sich keine willige Tagesbetreuung findet. Das ist Punkt eins - wir hatten da echt Glück (ist halt bei 3 Kindern mit einem Schlag auch nicht uneinträglich - zumal wenn ich sehe, dass unsere Tagesbetreuung eigentlich überwiegend genüßlich die Füße hochlegt, weil die Kids sich ja brav selbstständig beschäftigen *grummel*). Zweitens: Nicht zu vergessen ist, dass diese tagesbetreuung - zumindest hierzulande - einkommensabhängig selber (mit)finanziert werden muss. Da wird´s dann schon eine Rechenaufgabe. Danke ines Berechnungsfehlers ging es mir z.B. so, dass nach 3,5 Monaten auf einmal eine Nachberechnung ins Haus flatterte und ich "bitte binnen 10 Tagen" knapp 600 € nachzahlen sollte. Die ich merkwürdigerweise gar nicht hatte... *örks*

Letztlich würde ich es bei absurden Vorschlägen erstmal drauf ankommen lassen und freundlich lächelnd eine Tagesmutter suchen, die bitte nachts ins Haus kommt, wenn ich arbeiten muss - oder auf die Geschichte mit dem Kindswohl plädieren, wenn ich mein Kind nachts durch die Gegend karren soll. Manche Vorschläge sind wirklich tough - und jenseits von gut und böse.

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Re: aber ist das nicht auch ein Unsinn???

Antwort von Strudelteigteilchen am 23.05.2013, 7:47 Uhr

Ich bin wirklich nicht dafür, daß man die Kinder 24 Stunden zwangsbetreuen muß, und finde die Aussagen des SB der AP auch überzogen - aber DIESE Rechnung, MF4, ist auch eine Milchmädchenrechnung.

Wenn man schon die Kosten der Kinderbetreuung dem H4-Anspruch der Bedarfsgemeinschaft gegenüberstellt, dann sollte man auch die Neben-Vorteile der Berufstätigkeit einrechnen: Der Berufstätige zahlt Steuern, außerdem sammelt er Berufserfahrung und Rentenpunkte.

Auch im Zusammenhang mit einer Ehe ist es manchmal sinnvoll, mehr Geld für die Kinderbetreuung zu zahlen als einer von beiden netto nach Hause bringt: Keiner ist so lange raus aus dem Beruf, daß er nachher kaum mehr reinkommt, und man tut was gegen die eigene Altersarmut.

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Re: Wie "mobil" muß man eigentlich wegen Harzt IV sein?

Antwort von shinead am 23.05.2013, 8:58 Uhr

>>meine SB fragte gestern ob ich aus meiner Stadt wegen einen Job wegziehen würde und auf mein nein sagte sie das ich das ja auch nicht muss...

Diese Moblilität muss man doch schon binnen der Arbeitslosengeld-Phase (ab dem 6. Monat oder so) erbringen.

Warum sollte man einen H4-Bezieher in einer Arbeitslosenhochburg im Bezug lassen, wenn im Bundesland nebenan gerade seine Fähigkeiten benötigt werden und er/sie gute Chancen auf einen (anständigen) Job hat?

Lt. SGB3 §121.4 ist ein Umzug schon zumutbar. Nur wichtige Gründe (z.B. wenn familiäre Bindungen dagegen stehen)
Da wäre dann die Frage, wie eng diese familiären Bindungen gefasst sind. Ein Umzug für AEs ist (meist) bei Arbeitsaufnahme auch gegen den Willen des KV möglich. Sind Oma und Opa vor Ort ausreichende familiäre Bindung?

Ganz ehrlich gesagt denke ich, dass man da als Leistungsbezieher jeglicher Art schon aus eigeninteresse Flexibilität an den Tag legen sollte!

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Re: Wie "mobil" muß man eigentlich wegen Harzt IV sein?

Antwort von susafi am 23.05.2013, 9:51 Uhr

Hallo? Wir sind hier im Alleinerziehend Forum... mit einem Umzug verlieren hier die meisten ihr soziales Umfeld und somit die Chance Arbeiten gehen zu können... davon mal abgesehen das ein Umzug dem Kindeswohl nicht unbedingt gut täte...

wenn du meinst Flexibilität an den Tag legen zu wollen, bitte... mich reist hier niemand raus... dafür gibt es dann auch ein Grundgesetz...

"Die Menschenwürde ist unantastbar."
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,..."
"Die Freiheit der Person ist unverletzlich."

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Re: Wie "mobil" muß man eigentlich wegen Harzt IV sein?

Antwort von shinead am 23.05.2013, 10:11 Uhr

>>Hallo? Wir sind hier im Alleinerziehend Forum
Ja, dessen bin ich mir bewusst! Lebe zwar jetzt im Patchwork, aber AE war ich auch. (Nur mal so zur Erinnerung...)

>>mit einem Umzug verlieren hier die meisten ihr soziales Umfeld und somit die Chance Arbeiten gehen zu können
Ich bin mir der Probleme bewusst. Nehmen wir mal an, die Betreuung wäre ideal (z.B. über den Arbeitgeber garantiert).


>>"Die Menschenwürde ist unantastbar."
Und die ist mit einem Job in einer anderen Stadt gefährdet? Wow...

>>"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,..."
Mein Ex behauptete immer, dass sich der dt. Staat Leute wie ihn (er hatte keinen Bock zu arbeiten) leisten können muss. Müssen wir alle eine solche Persönlichkeit bei der Entfaltung unterstützen?
Jeder hat ein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Muss sich die aber m.E. auch Leisten können. (Sprich: Die Allgemeinheit muss das nicht bezahlen)

>>"Die Freiheit der Person ist unverletzlich."
Der ganze Artikel 2 Abs. 2 Satz 1.1 lautet: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Tja, wir hätten da also das SGB §121...

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Re: Wie "mobil" muß man eigentlich wegen Harzt IV sein?

Antwort von groschi am 23.05.2013, 10:35 Uhr

umziehen kann man, wenn man alleinstehend ist.
mit kindern ist das schon schwieriger.

ich weiß, in anderen städten könnte ich meinen beruf sogar ohne führerschein ausüben. so, dann ziehe ich mal eben weg; meine probezeit oder zeitvertrag wird nicht verlängert und dann stehe ich da...

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Re: Wie "mobil" muß man eigentlich wegen Harzt IV sein?

Antwort von Aprilscherz2000 am 23.05.2013, 10:52 Uhr

Das Problem wäre bei mir nicht nur die familiäre Bindung und die Freunde, Sportvereine der Kinder, sonder auch mal ganz klar nen guten Arzt zu finden, der meinen Sohn nicht aufgibt, weil er über dem Budget liegt!

Gruss Chrissie

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Re: Wie "mobil" muß man eigentlich wegen Harzt IV sein?

Antwort von shinead am 23.05.2013, 11:00 Uhr

Aber wäre es nicht eine Alternative zum H4-Bezug?
Nicht in den ersten zwei Monaten, vielleicht noch nicht mal in den ersten zwei Jahren. Aber wenn ich dauerhaft in der "Heimat" keine Perspektive habe?

Wegen einem nicht vorhanden Führerschein umzuziehen wäre natürlich Blödsinn. Aber wenn ich weiß, dass hier nicht weitergeht würde für mich sogar eine Auswanderung Sinn machen (und ich hänge an meinem Zuhause!).

Mit der Probezeit hatte ich noch nie Schwierigkeiten. Daher würde ich das nicht als Ausschlußkriterium ansehen. Wenn die gesamte Arbeitsmarktlage für mich im neuen Wohnort besser ist, dann sollte es auch nicht allzu schwierig sein, einen neuen Job zu finden. Zumindest erfolgversprechender als in der "alten Heimat".

M.E. muss man sich auch mal was wagen. Auch (oder vor allem) als AE. Wer zu lange aus dem Arbeitsmarkt draußen ist, findet später auch keinen bzw. nur schwierig einen neuen Job. Das wäre keine Perspektive für mich!

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Re: Wie "mobil" muß man eigentlich wegen Harzt IV sein?

Antwort von nermalkatze am 23.05.2013, 11:09 Uhr

Natürlich muss man auch als AE flexibel sein, nur, ist man mit Kind nicht mehr ganz so flexibel.

Vielleicht wäre als Alternative zum Umzug eine Fortbildung mehr angebracht und diese kostet knapp genau soviel wie ein vom Amt getragener Umzug. Wenn man ae ist braucht man sein soziales Umfeld mehr denn jeh. Außerdem habe ich noch nie gehört, das ein Arbeitgeber die komplette Kinderbetreuung übernimmt. Was passiert, wenn das Kind dann krank ist? Wird die Oma/ Tante eingeflogen oder kommt die bereits oben erwähnte Pflegefamilie zum Einsatz?! Was ich das bisher schärfte fand, was ich je gehört habe!!

Ich kann nur von mir persönlich sprechen, ich hätte kein Problem mit einem längeren Arbeitsweg (war früher auch bis zu 3 Stunden hin und zurück unterwegs), aber brauche natürlich mal die Oma wenn etwas ist. Ein Umzug ist aber eine ganz andere Hausnummer.

Meiner Meinung nach liegt die Arbeitslosigkeit von AE auch nicht nur an ihnen selbst, leider sind die wenigsten AG bereit sich auf Mamas (oder auch Papas) einzulassen. Warum zwei TZ Stellen schaffen, wenn es doch auch eine VZ macht. Ohne Kinder kann die VZ Kraft ja auch noch Überstunden wuppen ohne schnell loszumüssen und das Kind von der KiTa abzuholen. Wo bleibt denn bitte da die Flexibilität?? Die wird nur vom AN verlangt und nie vom AG!

Glücklicherweise gibt es auch noch solche AG, nur bewerben sich auf TZ Stellen halt gleich mal zig Bewerber... Ich hatte viel Glück mit meiner Stelle und habe es geschafft, fange nächsten Monat an, aber davor hatte ich auch Pech. Bei mir im neuen Betrieb heißt es, Kinder gehen vor!! Das hat man selten!

Ich würde mich von so einem SB nicht klein machen lassen, informiert Euch, holt Hilfe bei diversen Stellen, wie ja bereits oben beschrieben und bewerbt Euch auf Stellen die zu Euch und Euren Lebensituationen passen. Die sind ja auch nicht immer gleich. Die einen haben Oma und Opa, die anderen niemand...

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