Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 10.02.2016, 8:26 Uhr

WEchselmodell die Zweite

Wenn der KV zustimmt und du darauf achtest, dass du nichts unterschreibst, was besagst, dass das Arrangement zur Einschulung wieder zurück gesetzt wird, dann hast du eine Chance, selber Fakten zu schaffen.

Aber ja, das Arrangement das geschaffen wird, wenn das Kind geboren ist, das gilt bis es anders entschieden wird:
- durch beide Eltern im Einverständnis
- durch ein Elter der dem anderen einen Schritt voraus ist
- durch ein Familiengericht

 
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